Petitionen Januar 2013

Newsletter

Liebe Freundinnen und Freunde,
wie viele von Euch sicherlich wissen, bin ich bereits seit Mai 2012 als Mitglied der GRÜNEN-Fraktion im Landtag NRW aktiv. Innerhalb der Fraktion kommen mir die Funktionen des Sprechers für Landesplanung und für Petitionen zu. Außerdem bin ich ordentliches Mitglied im Sportausschuss und werde zukünftig im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zu den Vorkommnissen um die Bau- und Liegenschaftsbetriebe (BLB) NRW mitarbeiten.
Daneben habe ich auch aus Düsseldorf ein Auge auf die Kreise Unna, den Märkischen Kreis, Hamm und Hagen und bin daher im Landtag direkter Ansprechpartner für alle Grünen aus diesen Wahlkreisen.
Mit meinen Newslettern möchte ich nach und nach meine verschiedenen Tätigkeitsbereiche vorstellen.
Die Arbeit im Petitionsausschuss ging für mich bereits unmittelbar nach meinem Eintritt in den Landtag los. Anders als die anderen Ausschüsse des Parlamentes tagt der Petitionsausschuss auch während der sitzungsfreien Zeit, damit die Belange der PetentINNen möglichst zeitnah bearbeitet werden können und das Parlament auch in dringenden Fällen – wenn zum Beispiel kurzfristig die Abschiebung eines Asylbewerbers droht – handlungsfähig ist. Daher durfte ich mich schon sehr bald in die Petitionsarbeit stürzen und habe seitdem viele spannende Facetten dieser Tätigkeit kennengelernt.
Viele wissen vermutlich aus eigener Erfahrung, dass Verwaltungen nicht unfehlbar sind und Verwaltungsentscheidungen nicht immer korrekt ablaufen. Sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassung räumen daher jedermann (also nicht nur Staatsbürgern) das Recht ein, sich „schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“ (Art. 17 GG).
Damit dieses Recht keine leere Hülle bleibt, sind die Hürden für das Einreichen einer Petition äußerst niedrig. Die einzige formale Vorgabe für eine Petition ist, dass diese schriftlich gestellt werden muss, die Adresse des Petenten enthält und unterschrieben wird. Der Landtag stellt auf seiner Internetseite ein Formular bereit, mit dem Online-Petitionen eingereicht werden können.
Der Petitionsausschuss des Landes muss sich mit allen eingehenden Beschwerden, die sich gegen das Handeln von Landesbehörden, Gemeinden, Kreisen und Städten richten, beschäftigen. Ebenso ist er zuständig, wenn Landesbehörden Bundesgesetze ausführen (z.B. im Sozial-, Bau- oder Ausländerrecht) und behandelt Beanstandungen von PetentINNen an Landesgesetzen. Nicht zuständig ist der Petitionsausschuss des Landes, wenn es um das Handeln von Bundesbehörden und um Bundesgesetze geht. Dies fällt dann in die Zuständigkeit des Petitionsausschusses des Bundestages. Ebenso ist der Petitionssauschuss keine Revisionsinstanz, kann demnach gerichtliche Entscheidungen nicht beanstanden oder korrigieren. Auch für rein privatrechtliche Streitigkeiten ist der Petitionsausschuss nicht zuständig.
Eingehende Petitionen werden durch eine Abteilung der Landtagsverwaltung zunächst auf die Zuständigkeit hin geprüft, anschließend werden weitere Informationen zur Klärung des Sachverhaltes zusammengetragen. In der Regel werden Stellungnahmen der zuständigen Landesministerien, die eine fachliche Prüfung vornehmen, eingeholt. Abgeordnete sind als BerichterstatterINNEN für einzelne Petitionen zuständig. Ich arbeite als Berichterstatter meist eng mit den zuständigen JustiziarINNen  der Landtagsverwaltung zusammen. Gemeinsam überlegen wir, welche weiteren Informationen benötigt werden, bzw. welche Schritte zur Klärung des Sachverhaltes unternommen werden können und müssen. Manchmal wird es notwendig Anhörungstermine (nach Art. 41a der Landesverfassung) zu vereinbaren. So habe ich im letzten halben Jahr allein vier Termine im Abschiebegefängnis in Büren wahrgenommen.
Der Petitionsausschuss kann Verwaltungsentscheidungen nicht unmittelbar aufheben, die Beschlüsse haben ausschließlich einen empfehlenden Charakter! In vielen Fällen wird aber den Beschlüssen des Ausschusses seitens der Verwaltung gefolgt, kommen diese doch nicht selten in enger Abstimmung zustande.
Anders als in vielen anderen Bereichen der Politik bietet die Arbeit im Petitionsausschuss das Erlebnis sofortiger und sichtbarer Ergebnisse. Zudem gefällt der direkte Kontakt mit den PetentINNen, deren Erwartungen und Hoffnungen ich zwar nicht immer erfüllen kann, denen ich aber stets als zu helfen versuche. Daher erfüllt mich die Arbeit im Petitionsausschuss mit großer Befriedigung, auch wenn sie fachlich komplexe Anforderungen stellt, sehr zeitintensiv und manchmal mental anstrengend ist, gerade in Fällen in denen Menschen nach langem Aufenthalt abgeschoben werden sollen, oder Kinder von Eltern getrennt werden.
Möchtet ihr Euch eingehender über den Petitionsausschuss informieren? Die durch den Landtag bereitgestellten Infos findet Ihr hier. Außerdem möchte ich meine Homepage empfehlen, auf der Ihr Neuigkeiten und aktuelle Informationen über meine weitere politische Arbeit findet: www.herbert-goldmann.de. 
In den kommenden Newslettern werde ich Euch in
Nr. 2: die Landesentwicklungsplanung und in
Nr. 3: die Arbeit des PUA zu den BLB vorstellen.
Solltet Ihr Fragen, Anregungen oder Kritik haben, stehen ich (herbert.goldmann@landtag.nrw.de ), sowie meine Mitarbeiter Fabian Winkler (Wahlkreisbüro in Unna: fabian.winkler@landtag.nrw.de ) und Sara Göttmann (Landtagsbüro: sara.goettmann@landtag.nrw.de ) zur Klärung bereit.
Mit grünen Grüßen
Ihr und Euer
Herbert Goldmann

Mehr zum Thema

Petitionen