Kinder- und Familienpolitik November 2012

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
in meinem heutigen Newsletter finden sich folgende Themen:

  • „Neue Berufsausbildungen“ in der Kindertagesbetreuung
  • Landesregierung und Kita-Träger beraten neue Qualifizierungsvereinbarung
  • „Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut“
Beantwortung meiner Kleinen Anfrage an die Landesregierung zu „neuen Berufsausbildungen“ in der Kindertagesbetreuung

Bereits im Sommer waren mir fragwürdige Ausbildungsmaßnahmen aufgefallen, die angeblich eine Qualifizierung zu einer Beschäftigung in Kinder- und Jugendeinrichtungen anbieten. Konkret habe ich im Rahmen einer kleinen Anfrage einen Bericht aus der Rheinischen Post aufgegriffen, der über das „neue Berufsbild“ des/der „Erziehungsassistenten/in informierte (angefügt). Voraussetzung der kostenpflichtigen halbjährigen Maßnahme sind ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Hauptschulabschluss und 6 Monate Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen. Angeblich könne man als „Erziehungsassistent/in“ z.B. in Kitas arbeiten.
Die Beantwortung der Anfrage durch die Landesregierung hat ergeben, dass eine solche Ausbildung tatsächlich keine berufliche Zukunftsperspektive in Kindertagesstätten in NRW bietet (Antwort 2). Problematisch ist auch, dass seitens der Behörden offenbar auch keine Möglichkeit besteht, solche Angebote zu steuern (Antwort 3). Sollte die Angabe des privaten Trägers stimmen, dass diese Maßnahme für Arbeitslose sogar durch Bildungsgutscheine des Jobcenters finanziert werden, wäre das durchaus skandalös. Ich werde diesem Punkt weiter nachgehen.
Es ist außerdem sehr wichtig, dass junge arbeitslose Menschen davor gewarnt werden, solche fragwürdigen Ausbildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Wir bemühen uns gegenwärtig darum, mit unseren Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit das Thema publik zu machen. Es würde mich freuen, wenn Ihr/Sie die Beantwortung der kleinen Anfrage ebenfalls weiter verbreiten würdet, um junge Menschen vor diesem oder evtl. ähnlichen Angeboten zu warnen.

Landesregierung und Kita-Träger beraten neue Qualifizierungsvereinbarung

Was tatsächlich zu einer Tätigkeit in der einrichtungsbezogenen Kindertagesbetreuung qualifiziert ist allgemein im Gesetz und detailliert in der Qualifizierungsvereinbarung (früher Personalvereinbarung) beschrieben. Sie wird zwischen dem Land und allen Kita-Trägern geschlossen. Aufgrund der Koalitionsvereinbarungen und zur Überbrückung der Zeit bis zur Ablösung des KiBiz durch ein neues Gesetz, wird die bestehende Personalvereinbarung verändert. In der angefügten Synopse ist der aktuelle Text in der linken Spalte dargestellt, der Entwurf des neuen Textes in der rechten Spalte. Wir rechnen damit, dass die Kindergartenträger kurzfristig die neue Personalvereinbarung unterzeichnen werden. Ich werde über diesen Verteiler berichten, wenn es soweit ist.
Eine wichtige Änderung für Kinderpfleger/innen befindet sich auf Seite 3 unten/Seite 4 oben. Demnach können Ergänzungskräfte, die am 15. März 2008 als solche tätig waren, statt bisher bis zum 31.07.2013 künftig bis zum 31.12.2014 auf Fachkraftstunden anteilig eingesetzt werden. Die Frist wird also auf einen Zeitpunkt nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes verlegt, in dem dann noch zu beschließende neue gesetzliche und untergesetzliche Regelungen zum Personaleinsatz getroffen werden.
Obwohl ja schon im 1. KiBiz-Änderungsgesetz zusätzliche Einsatzmöglichkeiten für Kinderpfleger/innen geschaffen wurden, gab es dennoch seitens einiger Träger Druck auf die Beschäftigten zu einer Höherqualifizierung. Ein solcher Druck ist also aktuell mit landesrechtlichen Regelungen bis auf weiteres gar nicht mehr begründbar. Grundsätzlich ist es aber natürlich immer empfehlenswert, sich weiter zu qualifizieren.
Im Rahmen der neuen Gesetzgebung werde ich mich wie bisher schon für multiprofessionelle Teams einsetzen, was im Kern Fachkräfte mit Hochschulabschluss, Erzieher/innen-Ausbildung und Kinderpflegeausbildung einschließt.

Preis der Bielefelder „Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut“

Auf die Ausschreibung der Bielefelder „Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut“ möchte ich Euch/Sie gern aufmerksam machen. Die Stiftung lobt seit vielen Jahren einen Preis für soziale Initiativen oder Personen aus, die in Not geratenen Menschen in besonderer Weise helfen. Im nächsten Jahr liegt der Schwerpunkt auf Initiativen/Maßnahmen gegen die wachsende Familienarmut. Das Preisgeld beträgt 20.000 Euro. Das Bewerbungsverfahren ist einfach gehalten – es gibt einen „online-Bewerbungsbogen“. Für wichtig hält die Stiftung immer eine Referenzperson außerhalb des Projekts, die das Projekt/die Initiative unterstützt (BürgermeisterInnen, WissenschaftlerInnen, Abgeordnete, VerbandsvertreterInnen usw.). Weitere Infos und die Bewerbungsunterlagen unter folgendem Link: http://www.stiftung-solidaritaet.de/?content=pressemitteilung_openturn&submenu=rhp Zum Schluss noch ein guter Artikel aus der gestrigen FAZ zur geschlechtsspezifischen Erziehung mit dem Titel: „Rosa Rollback“, den ich allen sehr ans Herz lege: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/maedchenkultur-rosa-rollback-11970522.html Mit herzlichen Grüßen
Andrea Asch

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