Beschaffung von Tablets oder Laptops – Was dürfen Schulen jetzt von Eltern verlangen?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Die Schulen in NRW reagieren vielfach auf die Pandemiesituation und wollen die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten beschleunigen. Zudem sehen viele Schulkonzepte z. B. „Tablet-Klassen“ vor. So gibt es z.B. Vorgaben, welche Geräte ab welcher Jahrgangsstufe von den Schülerinnen und Schülern für den Unterricht anzuschaffen sind.
Eltern fordern in diesem Zusammenhang, dass digitale Endgeräte als Lernmittel zugelassen werden, um die Lernmittelbeträge bündeln zu können und darüber zu Anschaffungen zu kommen. Als Lernmittel sind digitale Endgeräte jedoch grundsätzlich pauschal nicht zugelassen, im Gegensatz zu folgender Liste:
Atlanten, Formelsammlungen, Grammatiken, Wörterbücher, Lexika, Bibeln, Alte und Neue Testamente, Katechismen, Gebetbücher, Liederbücher, Kochbücher wissenschaftliche Literatur.
In einzelnen Initiativen vor Ort versuchen Eltern und Schulleitungen über Sponsoren, z.T. Fördervereine, Sozialfonds einzurichten, Leasing-Verträge auszuhandeln, schulische Ausleihsysteme zu etablieren. Viele Familien werden von dem Soforthilfeprogramm „für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte“ nicht profitieren, da ihr Einkommen knapp über bestimmten Grenzen liegt, sie nicht von Zuteilungskriterien erfasst sind. Bei Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern summieren sich die Beträge zusätzlich, und die gängigen Beschaffungen zum Schulbedarf kommen noch oben drauf.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Was darf Eltern in der Beschaffung von digitalen Endgeräten abverlangt werden?
2.         Wer ist berechtigt in welchem Umfang, den Familien Beschaffungsvorgaben bzgl. digitaler Endgeräte für die Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht zu machen?
3.         Wie kann gewährleistet werden, dass die Beschaffung von digitalen Endgeräten nicht zur Zugangsbeschränkung zu einzelnen Schulen und Bildungsgängen wird?
4.         Wie gewährleistet die Landesregierung, dass es in den Schulen nicht zu unzulässigen Beschaffungsvorgaben an Eltern, Schülerinnen und Schüler kommt?
5.         Wann entfällt die Anschaffungspflicht für graphikfähige Taschenrechner (GTR) in NRW?