Ein Fahrradgesetz für NRW

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
206.687 Unterschriften hat die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ nach einjähriger Sammlung am 2. Juni 2019 CDU-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser übergeben. Morgen wird sich nun der Landtag abschließend mit der Volksinitiative beschäftigen. Nachdem der Verkehrsausschuss Ende November einstimmig die Empfehlung beschlossen hat, dass der Landtag dem Anliegen der Volksinitiative folgen soll, ist es sehr wahrscheinlich, dass dieser auch morgen zugestimmt wird.
Diese Annahme wäre ein riesiger Erfolg für die Initiatoren und zeigt, welchen Stellenwert der Radverkehr in der Gesellschaft mittlerweile hat.
Wir GRÜNE begrüßen das ausdrücklich und werden nun auf eine rasche Vorlage eines Fahrradgesetzes für NRW drängen, dass die Ziele der Volksinitiative aufgreift.
Wir stellen dazu einen Entschließungsantrag. Denn bereits im Mai dieses Jahres hat unsere Fraktion Eckpunkte für ein NRW-Fahrradgesetz vorgelegt. Wir wollen uns konstruktiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen, um die Stärkung des Radverkehrs weiter voranzutreiben.
In unserem Antrag fordern wir daher, dass die Ziele der Volksinitiative verbindlich in ein Fahrradgesetz aufgenommen werden – unter anderem den Anteil des Radverkehrs von derzeit 8 auf 25 Prozent im Jahr 2025 zu erhöhen. Da das Sicherheitsgefühl der Radfahrer*innen ein entscheidender Faktor für die Nutzung des Rads ist, muss die Sicht an allen Knotenpunkten optimiert werden. An mehrspurigen innerörtlichen Straßen fordern wir zudem sogenannte „protected bikelanes“ – baulich abgegrenzte breite Radwege.
Von der Landesregierung kommen bislang nur Lippenbekenntnisse. Der Entschließungsantrag zum Fahrradgesetz, der von CDU und FDP vorgelegt wurde, ist nicht ambitioniert und ohne klare Vorgaben. Damit können die Ziele der Volksinitiative nicht erreicht werden. Auch wenn der Verkehrsminister gerne behauptet, er würde viel für den Radverkehr tun, fallen Reden und Handeln auseinander: Schaut man sich die Ausgaben pro Kopf an, die für den Radverkehr verwendet werden, sieht es in NRW im Vergleich zu anderen Ländern ziemlich mager aus: So gibt NRW etwa 1,10 Euro pro Kopf und Jahr aus, die Niederlande dagegen 25 Euro. In den Kommunen sieht es ähnlich aus, während Amsterdam immerhin 11 Euro und Utrecht sogar 132 Euro pro Kopf aufwenden, sind es in Köln gerade mal 2,60 Euro. Auch diese Zahlen zeigen, welche Wertigkeit der Radverkehr in NRW bislang besitzt.
Der Etat für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und den ÖPNV im Haushalt 2020 wurden jeweils erhöht, doch für den Radverkehr haben CDU und FDP dieses Mal keine Mittelerhöhung eingestellt. Das zeigt, dass ein Schwerpunkt der Landesregierung nach wie vor die Stärkung des Autoverkehrs ist.
Damit mehr Pendler*innen aufs Rad umsteigen können, müssen konsequent Radschnellwege gebaut werden. Das Ziel: Bis 2030 soll das Netz an Radschnellwegen in NRW 1.000 Kilometer lang sein. In unserem Antrag fordern wir zudem, dass keine Bundes- oder Landesstraßen mehr gebaut werden, ohne dass gleichzeitig ein separater Radweg in beide Richtungen entlang der Straße errichtet wird. Ob Hollandrad, E-Bike oder Sportflitzer – sichere und am Bedarf orientierte Abstellmöglichkeiten für Räder sind essentiell – insbesondere an ÖPNV-Haltestellen. Zudem wollen wir, dass flächendeckend eine Ladeinfrastruktur für E-Bikes angestrebt wird.
Damit NRW das fahrradfreundlichste Bundesland wird, brauchen wir aber auch einen Kulturwandel – in den Ministerien, bei Straßen.NRW und vor Ort in den Kommunen. Wir fordern die Landesregierung daher unter anderem auf, bei Straßen.NRW eine eigene Abteilung einzurichten, die bei allen Planungen an Bundes- und Landesstraßen für eine Umsetzung der Fahrradinfrastruktur im Sinne des Radverkehrsgesetzes sorgt.
Gerne laden wir zu unserer Veranstaltung „Impulse für ein neues Radverkehrsgesetz – Wege und Ziele für die Infrastruktur der Zukunft“ am 17. Januar 2020, ab 17 Uhr im Landtag ein. Dabei wollen wir uns mit Verkehrsexpert*innen aus Gesellschaft, Verwaltung und kommunalpolitisch Aktiven darüber austauschen, was im Fahrradgesetz für NRW geregelt werden soll.
Für Rückfragen steht unsere Mitarbeiterin für den Verkehrsbereich Bettina Tull (bettina.tull@landtag.nrw.de) gerne zur Verfügung.
Anmeldungen für die Veranstaltung nehmen wir sehr gerne per E-Mail an christian.stunz@landtag.nrw.de entgegen.
Viele Grüße

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