Rodungsstopp im Hambacher Wald – Landesregierung muss neue Leitentscheidung auf den Weg bringen

Landtag Aktuell



Der Hambacher Wald ist längst zu einem Symbol für Klimaschutz und gegen dreckigen Kohlestrom geworden. Spätestens jetzt nach dem Urteil des OVG Münster muss auch der Landesregierung klar sein, dass sie Verantwortung übernehmen muss – eine neue Leitentscheidung ist nötig.
In Berlin berät die Kohle-Kommission aktuell über das Ende der Kohleverstromung in Deutschland[VWG(1]  und die Gestaltung des damit einhergehenden Strukturwandels in den betroffenen Regionen. Die Kommission soll Maßnahmen erarbeiten, damit die Energiewirtschaft einen möglichst hohen Beitrag zur Erreichung des CO2-Reduktionsziels für 2020 leisten kann. Dies ist nicht denkbar, ohne dass kurzfristig Kohlekraftwerke stillgelegt bzw. deutlich heruntergefahren werden müssen. Aktuelle Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und des Fraunhofer Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik kommen zu dem Ergebnis, dass sich Deutschland ab 2030 sicher und kohlefrei mit Energie versorgen könnte. Dies hätte mutmaßlich massive Folgen für den Weiterbetrieb der Kohlekraftwerke in NRW und die Tagebaue im Rheinischen Revier.
In unserem Antrag haben wir die schwarz-gelbe Landesregierung u.a. dazu aufgefordert, dass sie sich bei RWE dafür einsetzt auf eine Rodung des Hambacher Waldes mindestens bis zum Abschluss der Arbeit der Kohle-Kommission zu verzichten. Denn dies wäre ein Affront gegen die Kohle-Kommission und würde die ohnehin schwierige Arbeit zusätzlich erschweren.
Nach dem überraschenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster darf RWE solange nicht im Hambacher Forst roden, bis über die Klage des BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden ist. Dennoch ist Schwarz-Gelb weiterhin gefordert, Verantwortung für das Rheinische Revier zu übernehmen: Eine neue Leitentscheidung ist unabdingbar und die Landesregierung sollte diesen Überarbeitungsprozess schnellstmöglich angehen.
Das Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil die zentrale Begründung der Landesregierung gegen einen Rodungsstopp widerlegt – nämlich, dass es ohne Rodung zu massiven Energieengpässen in NRW kommen werde. Allerdings konnte das von den Beteiligten vor Gericht nicht belegt werden.
Nun wurde also Zeit geschaffen, die dazu genutzt werden sollte, eine politische Lösung auf den Weg zu bringen. Die Landesregierung muss endlich anfangen, einen sozialverträglichen Kohleausstieg ohne Strukturbrüche für das Rheinische Revier aktiv zu gestalten.
Mit unserem Antrag und einer von uns zusätzlich beantragten Aktuellen Stunde, wollen wir weiter Druck machen.
Pressemitteilung: "OVG weist RWE und Landesregierung in die Schranken"
Hambacher Wald: Hintergründe und Fakten

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