Diverse Medienberichte dieses Jahres berichten über die für 2019 erwarteten erheblichen Verluste der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB). Dem Vernehmen nach sollen die für dieses Jahr bei rund 20 Mio. Euro liegen.
Vertreter des Flughafens sprachen in diesem Zusammenhang in einem Beitrag des WDR davon, dass der Flughafen wirtschaftlich nicht ohne die (europaweit meisten) Nachtflüge im Kernbereich der Nacht existieren könne.
Gleichzeitig gibt es bei der Geschäftsführung des Flughafens nach wie vor die Absicht bei den Bodenverkehrsdiensten eine erhebliche Kostenreduzierung zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle wirtschaftliche Lage der FKB ein?
2. Wie schätzt die Landesregierung die perspektivische wirtschaftliche Lage der FKB ein?
3. Teilt die Landesregierung die oben zitierte Auffassung eines Flughafensprechers, dass der Flughafen wirtschaftlich nicht ohne die Nachtflüge im Kernbereich der Nacht existieren könne?
4. Wie begründet die Landesregierung, dass sie angesichts dieses Sachverhaltes bei einer anstehenden Entscheidung über die Verlängerung der Betriebsgenehmigung und die Nachtfluggenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn angemessen alle zu berücksichtigenden Gesichtspunkte, insbesondere auch die der vom nächtlichen Fluglärm geplagten Menschen rund um diesen Flughafen, in die Abwägung einbezieht?
5. Welche Haltung nimmt die Landesregierung in der Gesellschafterversammlung über die Beteiligungsgesellschaft des Landes zur Absicht der Geschäftsführung ein, die plant, im Geschäftsbereich der Bodenverkehrsdienste erhebliche Einsparungen durch Ausgründungen zu generieren?