Hat Minister Biesenbach den Landtag getäuscht?

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Aktuellen Berichterstattungen zur Folge (WDR vom 24. November 2019, WAZ Titelseite vom 25. November 2019), steht NRW-Justizminister Biesenbach unter dem Verdacht, vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II (Hacker-Angriff/ Stabsstelle) des Landtags falsch ausgesagt zu haben. Dabei geht es um den vermeintlichen Hacker-Angriff auf das private Netzwerk der Staatsministerin a.D. Christina Schulze Föcking.
Anders als bisher bekannt, bestätigen vorliegende Verbindungsdaten des Justizministers, dass er am 29. März 2018 um 19.14 Uhr telefonisch Kontakt zur Zeugin Christina Schulze Föcking aufgenommen hat. Damit fand das Telefonat ausgerechnet an dem Abend statt, als der ermittelnde Oberstaatsanwalt und Ermittler vom Landeskriminalamt sowie der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) auf dem Hof der Familie Schulze Föcking waren.
Den jetzt bekannt gewordenen Verbindungsdaten ist außerdem zu entnehmen, dass der Justizminister kurz zuvor, von 19.06 Uhr bis 19.13 Uhr sieben Minuten lang mit dem ermittelnden Oberstaatsanwalt telefoniert hat. Unmittelbar danach rief er bei der Zeugin selbst an.
Im Juli 2019 wurde Justizminister Biesenbach als Zeuge im Untersuchungsausschuss geladen und dort zum vermeintlichen „Hacker-Angriff“ befragt. Der Ausschussvorsitzende Hans-Willi Körfges fragte den Justizminister, ob er mit Christina Schulze Föcking persönlich „über diesen Termin vor Ort“ gesprochen hätte. Der Minister antwortete darauf aus dem Zeugenstand heraus mit „nein“.
Zu dem Vorwurf, der Minister habe die Unwahrheit gesagt, muss die Landesregierung im Rahmen einer Aktuellen Stunde Stellung nehmen. Das Parlament und die Öffentlichkeit haben ein Recht auf umfassende Aufklärung.