Erfüllt Nordrhein-Westfalen aktuell seine Verpflichtungen zur Umsetzung der EU-Habitat-Richtlinie?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

In einem Aufforderungsschreiben hat die Europäische Kommission im Januar 2019 u.a. Deutschland aufgefordert, seinen „Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der geschützten Arten, die Teil des Natura-2000-Netzes sind, nachzukommen (Habitat-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates). Die Mitgliedstaaten müssen die auf einer EU-Liste geführten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als ‚Besondere Schutzgebiete‘ (BSG) ausweisen.“ (https://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19-462_de.htm)
Ferner müssen die Mitgliedsstaaten „die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen ergreifen. Diese Schritte müssen innerhalb von sechs Jahren nach der Aufnahme dieser Gebiete in die EU-Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erfolgen. Dies sind zentrale Anforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in der gesamten EU.“ (https://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19-462_de.htm)
Deutschland – so stellt die Europäische Kommission weiterhin fest – „hat es versäumt, innerhalb der vorgeschriebenen Fristen 787 von 4606 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Darüber hinaus hat Deutschland es auch generell und fortgesetzt versäumt, für alle Natura-2000-Gebiete hinreichend detaillierte Ziele festzulegen. Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass Deutschland es versäumt hat, dafür zu sorgen, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiten.“ (https://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19-462_de.htm)
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Sind in NRW alle auf der entsprechenden EU-Liste geführten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als „Besondere Schutzgebiete“ (BSG) ausgewiesen? (Bitte nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt auflisten.)
2.           Hat die Landesregierung in NRW dafür gesorgt, dass die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen in allen Schutzgebieten ergriffen werden? (Bitte die Gebiete nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt auflisten.)
3.           Wurden in NRW für alle Natura-2000-Gebiete hinreichend detaillierte Ziele festgelegt? (Bitte die entsprechenden Gebiete nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt auflisten.)
4.           Wurde in NRW sichergestellt, dass durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen den Anforderungen des Artikels 6 der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird? (Bitte die entsprechenden Gebiete nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt auflisten.)
5.           Hat die Landesregierung dafür gesorgt, dass die erforderlichen Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weitergeleitet werden? (Bitte die entsprechenden Gebiete nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt auflisten.)