Antwortet die Landesregierung nun endlich dem Parlament, den Kommunen und der Presse auf die Frage „Wie und wann verhält sich die Landesregierung zur jetzt auf Bundesebene gefundenen Lösung zur Grundsteuerreform?“

Kleine Anfrage von Horst Becker und Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

Presseberichten aus dem Juni zufolge prüfte die Landesregierung schon damals Ausnahmen bei der Grundsteuerreform. Dadurch entstehende Mindereinnahmen würden nicht über den Länderfinanzausgleich ausgeglichen.
Auf die Kleine Anfrage 2634 (Drs. 17/6615) „antwortet“ die Landesregierung in der Drucksache 17/6931 lediglich: „Die konkreten Auswirkungen des im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurfes der Bundesregierung auf Nordrhein-Westfalen als auch die Länderöffnungsklausel werden dabei sorgfältig analysiert werden. Ziel bleibt weiterhin, die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten und rechtssicher, administrierbar, fair und aufkommensneutral auszugestalten.“
Damit hat die Landesregierung keinerlei Antwort zu den gestellten Fragen gegeben und will dem Parlament, den Kommunen und der Presse offensichtlich vorenthalten, welche Absichten sie zur Gestaltung der Grundsteuer verfolgt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.     Kann die Landesregierung zusagen, dass sie dem Landtag keinen Vorschlag unterbreiten wird, der von dem Grundsteuervorschlag der Bundesregierung abweicht?
2.     Plant die Landesregierung dem Landtag Vorschläge zu unterbreiten, mit denen von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht werden soll?
3.     Welche Überlegungen gibt es in der Landesregierung zu Modellen für den Fall, dass von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht werden soll?
4.     Wann wird die Landesregierung den Landtag über ihre Pläne zum Umgang mit der Grundsteuerreform informieren?
5.     Wie wird sich die Landesregierung im Bundesrat zu der jetzt gefundenen Einigung zur Grundsteuerreform verhalten?