Wie unterstützt die Landesregierung Pferdehalterinnen und –halter im Falle eines Tierrisses?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Um die Menschen auf die möglicherweise dauerhafte Rückkehr der Wölfe vorzubereiten und so die Akzeptanz in der Bevölkerung weiter zu stärken, leistet das Land NRW finanzielle Unterstützung, um die Belastungen für die Tierhalterinnen und -halter so gering wie möglich zu halten. Mit den Förderrichtlinien Wolf hat die Landesregierung eine Grundlage für einen finanziellen Ausgleich für Tierhalterinnen und -halter geschaffen, falls diese eine durch den Wolf bedingte wirtschaftliche Belastungen erfahren. Neben der Förderung von Präventionsmaßnahmen, umfasst dies auch die Entschädigung von Tierverlusten bei einem Wolfsangriff. Potentiell betroffen sind neben der landwirtschaftlichen Weidetierhaltung auch hiesige Pferdehaltungsbetriebe. Da die beispielsweise für Schafe vorgesehenen Präventionsmaßnahmen auf Pferde aufgrund bestehender Richtlinien nicht vollständig übertragbar sind, gilt es entsprechende Kompensationsmaßnahmen aufzulegen.
Bei der Ermittlung der Entschädigungssumme im Falle eines Pferderisses ergeben sich besondere Herausforderungen hinsichtlich einer angemessenen Wertermittlung. Während der Wert anderer Nutztiere oftmals gelistet und vergleichend festzustellen ist, sind bei der Wertfeststellung von Pferden viele unterschiedliche Kriterien zu berücksichtigen. Neben Turniertieren wären hier auch Pferde betroffen, deren Rassen vom Aussterben zum Teil bedroht sind. Eine Berechnung von Verlusten nach dem Prinzip einer Realwertentschädigung ist bei Pferden somit schwieriger zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           In der Förderrichtlinie Wolf des Landes NRW sind grundsätzlich Ausgleichsverluste für Weidetiere vorgesehen. Inwieweit sind hier Ausgleichsverluste von Tierrissen in der Pferdehaltung bzw. Pferdezucht geregelt?
2.           Nach welchen Kriterien erfolgt in NRW eine Ausgleichszahlung im Falle eines Pferderisses?
3.           Entlang welcher Parameter erfolgt die Wertermittlung eines gerissenen Pferdes?
4.           Durch wen bzw. welche Stelle/Behörde wird in Nordrhein-Westfalen der Wert eines gerissenen Pferdes ermittelt?
5.           Einige Zucht- oder Turnierpferde, haben zuweilen einen sehr hohen Wert. Wie wird in Nordrhein-Westfalen bei Pferderissen eine Realwertentschädigung für die Halterin bzw. den Halter sichergestellt? (Antwort bitte begründen.)