Wie ist der Sachstand zur Reform der Schulaufsicht?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Das Grundgesetz wie die Landesverfassung legen fest: Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Die traditionelle Aufteilung der Schulaufsicht auf drei Ebenen und schulformbezogen wurde verschiedentlich diskutiert. Unter der Regierung Rüttgers wurde die Aufsicht für die Hauptschulen neu geregelt. Diese Änderung reicht aber nicht aus, um den zukünftigen Herausforderungen angesichts einer sich erheblich veränderten Schullandschaft gerecht zu werden. Heute wird deutlicher erkennbar, dass die verschiedenen Schulformen stärker in ihrem gegenseitigen, regionalen Bezug gesehen werden müssen.
In der Zeit der rot-grünen Landesregierung wurde ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben zur „Weiterentwicklung der Schulverwaltung des Landes NRW“. Darin wurde nicht nur eine umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen, sondern Modelle für eine Neukonzeption entwickelt. Hier sind auch Ergebnisse einer Online-Beteiligung und umfangreicher Gespräche mit Beteiligten eingeflossen. Am Ende stehen drei Szenarien, die hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen untersucht wurden. Das Gutachten wurde im Juli 2016 von dem beauftragendem Finanzministerium veröffentlicht. Das Gutachten und insbesondere die drei Modellszenarien sollten umfänglich mit den Beteiligten diskutiert werden und auf der Grundlage des Beratungsergebnisses Entscheidungen vorbereitet werden.
Auch die neue Landesregierung hat an dem gewählten Verfahren festgehalten. Auf der Veranstaltung der GEW „Schulaufsicht im Wandel: Reform der Schulaufsicht –Digitalisierung der Schule“ im November 2017 hat Ministerin Gebauer zugesichert, dass man an der Frage Reform der Schulaufsicht weiter arbeite und das vorliegende Gutachten miteinfließen wird. Anderthalb Jahre später stellt sich die Frage, wie weit die Landesregierung in diesem Prozess gekommen ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Welches Ergebnis ergab die Beteiligung der Personalräte zum Gutachten?
2.           Welches Ergebnis ergab die Beratung mit den Kommunalen Spitzenverbänden?
3.           Welches Ergebnis ergab die Beratung mit den Lehrerverbänden?
4.           Welche konkreten Schritte werden von der Landesregierung wann in dem Prozess unternommen?
5.           Wann wird der Ausschuss für Schule und Weiterbildung befasst?