War aus Sicht der Landesregierung das Halten eigener Anteile an StadlerRail…

Kleine Anfrage von Horst Becker

durch den früheren Vorsitzenden der RAG-Stiftung bei gleichzeitiger RAG-Stiftungs-bedingter- Mitgliedschaft im Verwaltungsrat von StadlerRail mit dem Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Vorschriften der RAG-Stiftung vereinbar?
Mitte April berichteten Medien1 über den Börsengang von StadlerRail und die jeweiligen Aktienanteile von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung des Unternehmens. In diesem Zusammenhang wurde berichtet, dass auch dem früheren Vorsitzenden der RAG-Stiftung 999.950 Aktien gehörten, deren Wert rund 38 Millionen Euro (ca. 43 Millionen Franken) betrug.
Am 28.2.2018 erklärte der seit Ende 2012 amtierende Vorsitzende der RAG-Stiftung, seinen Rücktritt von seinen Ämtern bei der RAG.
Der bis 2018 amtierende Vorsitzende der RAG-Stiftung soll bereits seit 14 Jahren Anteile an StadlerRail gehalten haben. Die RAG-Stiftung hielt einige Jahre 5 % an StadlerRail und hat 2017 den Anteil auf 10% verdoppelt. Der bis 2018 amtierende Vorsitzende der RAG-Stiftung saß zu dieser Zeit im Verwaltungsrat von StadlerRail. Nicht bekannt ist, ob sich in der Zeit als er für die RAG-Stiftung im Verwaltungsrat angehörte seine Anteile an StadlerRail verändert haben und ob dies ggfs. auf Zukäufe oder Boni zurückzuführen war.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie verträgt sich der beschriebene Sachverhalt aus Sicht der Landesregierung mit dem Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Vorschriften der RAG-Stiftung?
2.         Hat sich der Umfang der vom bis 2018 amtierenden Vorsitzenden der RAG-Stiftung gehaltenen Anteile an StadlerRail in der Zeit, in der als Verwaltungsratsmitglied von StadlerRail und als Vorsitzender der RAG-Stiftung tätig war, verändert?
3.         Wenn Ja, worauf war dies zurück zu führen? (Zukäufe, Boni oder ähnliches?)
4.         Wenn Frage zwei mit Ja beantwortet wurde: Wie bewertet die Landesregierung diesen Vorgang in Hinsicht auf den Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein- Westfalen sowie die Vorschriften der RAG-Stiftung?
5.         Hat der bis 2018 amtierende Vorsitzende der RAG-Stiftung seine Aufsichtsratstätigkeit bei Stadler und eventuelle Vergütungen, egal in welcher Form, sowohl im Vorstand der RAG Stiftung als auch dem Kuratorium oder einzelnen Kuratoriumsmitgliedern gegenüber offen gelegt?