Upload-Filter und europaweites Leistungsschutzrecht stoppen – Urheberrecht endlich fit für das digitale Zeitalter machen!

Antrag der GRÜNEN im Landtag

I.         Ausgangslage:
Am 23. März finden europaweit Demonstrationen gegen die EU-Urheberrechtsreform statt. Unter dem Aufruf #saveyourinternet formiert sich derzeit ein breiter zivilgesellschaftlicher Protest. Insbesondere zwei geplante Änderungen sind der Grund, warum sich bereits mehr als eine halbe Millionen Bürgerinnen und Bürger gegen die Pläne auf EU-Ebene gewandt hat.
Im September 2016 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie „über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ vor (COM(2016) 593 final). Seitdem wurde intensiv und kontrovers über die Reform des EU-Urheberrechts diskutiert. Im Fokus der Debatte stehen vor allem die Artikel 11 und 13. Seit Ende Februar 2019 liegt das Ergebnis der Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Rat der Europäischen Union dazu vor. Auch in dieser Fassung bleiben die Absicht zur Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger und die faktische Erfordernis von Upload-Filtern ein Problem.
Das Gesetz würde das Internet, wie wir es kennen, grundlegend verändern. In Artikel 13 des Richtlinienentwurfs wird einer Verpflichtung von Plattformbetreibern, Upload-Filter zu nutzen, der Weg gebahnt. Die vorgesehene Verpflichtung der Plattformbetreiber zu einer präventiven Kontrolle auf mögliche Urheberrechtsverletzungen wird – auch wenn diese nicht explizit genannt werden – in der Praxis zur Anwendung von Upload-Filtern führen. Diese sind hochproblematisch, da sie teuer und vor allem fehleranfällig sind. Es ist mit massiven OverblockingEffekten zu rechnen. Damit einher geht das Risiko einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit. Zu rechnen ist angesichts des digitalen Wandels im Bereich der Inhalteproduktion auch mit deutlichen Einschränkungen der Medienvielfalt.
Upload-Filter sind der vollkommen falsche Ansatz, um Vergütungs- und Verteilungsfragen zu lösen. Sie schränken die Pressefreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und auch die Möglichkeit, ungehindert eigene Inhalte zu publizieren, ein. Sie grenzen legitime Inhalte aus und verengen damit das Angebot für eine vielfältige Meinungsbildung. Dies trifft Journalistinnen und Journalisten sowie Medienhäuser genauso wie Satirikerinnen und Satiriker, YouTuberinnen und Youtuber, Influencerinnen und Influencer und alle einzelnen Nutzerinnen und Nutzer. Upload-Filter stellen kleine und nicht-kommerzielle Anbieterinnen und Anbieter vor zusätzliche Hürden, verhindern Innovationen und werden den Einfluss marktbeherrschender Plattformen noch verstärken. Ihre Wirksamkeit bei absichtlich begangenen Urheberrechtsverletzungen ist gering, da die Upload-Filter technisch umgangen werden können.
Auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussionen um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit in manchen EU-Staaten sowie der existierenden und geplanten Abschottung des Internets in Ländern wie China oder Russland, ist die Einrichtung einer derartigen Infrastruktur das falsche Zeichen. Ferner ist ein erheblicher negativer Einfluss auf die digitale Kultur in Europa und Nordrhein-Westfalen zu befürchten – auf Unternehmen, Startups sowie digitale Innovationen, einschließlich der Bereitstellung digitaler Inhalte und Verfahren bei Behörden.
Ebenfalls abzulehnen ist Artikel 11 zur geplanten Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts. Dadurch soll die Wiedergabe von mehr als „einzelnen Worten oder sehr kurzen Textausschnitten“ eines Presseartikels oder einer Nachricht von der vorherigen Lizensierung abhängig gemacht werden. Dies erzeugt große rechtliche Unsicherheit, wie solche sehr kurzen Vorschautexte von Links aussehen könnten. Die Entscheidung über die Freiheit im Internet wird damit vom Gesetzgeber auf Gerichte übertragen. Artikel 11 droht die marktbeherrschende Stellung großer Unternehmen wie Google sogar zu stärken. Das von der schwarz-gelben Bundesregierung 2013 eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird inzwischen allgemein als gescheitert angesehen. Es ist angesichts dieser Erfahrungen vollkommen widersinnig, eine derartige Norm ins europäische Recht zu übertragen.
Entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hat die Bundesregierung aktiv für die Möglichkeit der Upload-Filter verhandelt. Im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments haben Christdemokraten, Teile der Sozialdemokraten, Liberale und der rechte Rand bereits dem Kompromiss zugestimmt. Doch in der finalen Plenarabstimmung könnten die Regelungen noch verhindert werden.
Schließlich wirken sich die völlig verfehlten Entscheidungen zu Upload-Filtern und Leistungsschutzrecht auch negativ auf die Gesamtdebatte für ein zukunftsfähiges Urheberrecht im digitalen Zeitalter aus. Einzelnen in der EU-Urheberrechtsreform vorgesehen Fortschritten für die Urheberinnen und Urheber – so ist in Artikel 13 auch vorgesehen, dass sich Urheberinnen und Urheber zusammenschließen können, um kollektiv gegenüber Plattformen aufzutreten und diese zu Lizenzen zu verpflichten; ebenso wie ein Zwang zur Vergütungsverpflichtung und ein effektiver Urheberrechtsschutz – stehen mit Leistungsschutzrecht und Upload-Filtern Rückschritte gegenüber, die sich letztlich auch negativ auf die Urheberinnen und Urheber selbst auswirken.
Das Anliegen von Urheberinnen und Urhebern, angemessen kompensiert zu werden, ist zu unterstützen, ebenso wie das zivilgesellschaftliche Engagement für ein freies Internet. Um Urheberinnen und Urheber endlich angemessen an den Erlösen von Lizensierungen zu beteiligen, muss eine umfassende Reform des Urhebervertragsrechts und der Verwertungsgesellschaften (Gema, VG Wort) auf den Weg gebracht werden. Urheberinnen und Urheber, deren Werke nicht lizensiert sind, sollten ihre Rechte weiterhin auf etablierten Meldewegen oder mit rechtlichen Mitteln durchsetzen können.
II.       Beschluss:
1.       Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der vorliegende Vorschlag für die Reform des EU-Urheberrechts nochmals überarbeitet wird und insbesondere das europaweite Leistungsschutzrecht in Artikel 11 und die Möglichkeit für Upload-Filter in Artikel 13 nicht angenommen werden.
2.       Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich für eine umfassende Reform des Urhebervertragsrechts und der Verwertungsgesellschaften einzusetzen und an einem Rechtsrahmen mitzuwirken, der den Bedingungen des digitalen Zeitalters gerecht wird.
3.       Der Landtag fordert die Landesregierung auf, gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien ein Gutachten zu den möglichen Auswirkungen von Upload-Filtern und Leistungsschutzrecht auf die Medienvielfalt zu erarbeiten und dessen Ergebnisse in die Diskussion um ein zukunftsfähiges Urheberrecht einzubringen.
4.       Der Landtag bittet den Landtagspräsidenten, die Drucksache direkt der Europäischen Kommission und den nordrhein-westfälischen Europaabgeordneten zuzuleiten.