Kriminelle Tierschutzverbände in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage von Verena Schäffer und Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

In der Plenardebatte vom 15. November 2018 zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine Nordrhein-Westfalen (Drucksache 17/4107 – 2. Neudruck) sagte ein Abgeordneter der FDP-Fraktion:
Die neu zugelassenen anerkannten Vereine sind sämtlich nicht im Bereich des Tierschutzes unterwegs, sondern bekennen sich ausdrücklich zu den Tierrechtlern, zu einer militanten Szene.“ (Plenarprotokoll 17/40, Seite 44, linke Spalte)
und machte weitere Ausführungen. Auf eine Kurzintervention, in der diese Darstellung als pauschale Kriminalisierung von Tierschutzverbänden bezeichnet wurde, sagte derselbe FDP- Abgeordnete sodann:
Ich habe die Tierschutzvereine nicht kriminalisiert, sondern sie sind von sich aus kriminell. Das ist der Unterschied.“ (Plenarprotokoll 17/40, Seite 45, linke Spalte).
In anderen Worten sagt dieser Satz des Abgeordneten, alle Tierschutzvereine begingen Straftaten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1.           Wie viele der sieben Tierschutzvereine, die nach dem nicht mehr geltenden Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine klageberechtigt waren, gibt es in Nordrhein-Westfalen?
2.           Wie viele Menschen sind in Nordrhein-Westfalen im Tierschutz engagiert bzw. organisiert? (Wir bitten um Angabe der Mitgliederzahl insgesamt.)
3.           Wurden sämtliche Tierschutzvereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr 2018 rechtskräftig verurteilt? (Bitte im positiven Fall unter Angabe des Datums der rechtskräftigen Verurteilung und der der Verurteilung zugrunde liegenden Delikte samt Zahl der Fälle je betreffenden Verein (unter hinreichender Pseudonymisierung, wie etwa „Tierschutzverein 1“, „Tierschutzverein 2“ pp.).)
4.           Teilt die Landesregierung die Meinung des FDP-Abgeordneten, alle Tierschutzvereine in Nordrhein-Westfalen begingen Straftaten?
5.           Tierschutz ist erklärtes Staatsziel, denn er ist sowohl im Grundgesetz (Artikel 20a) als auch in der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen (Artikel 29a Absatz 1) festgeschrieben. In wie vielen Fällen haben Hinweise seitens der Tierschutzvereine amtliche Behörden dabei unterstützt, tierschutzrechtliche Verstöße aufzudecken? (Bitte nach Tierschutzverstößen in der Nutztierhaltung und in Schlachtbetrieben in den letzten 10 Jahren differenzieren.)