Islamfeindliche Straftaten im Jahr 2018

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Laut wissenschaftlicher Studien sind in unserer Gesellschaft antimuslimische Einstellungen weit verbreitet. Ihnen liegen kulturrassistische Deutungsmuster zugrunde, nach denen Menschen muslimischen Glaubens pauschal als u.a. unzivilisiert, frauenfeindlich und gewalttätig gezeichnet und abgewertet werden. Insbesondere rechtspopulistische Kräfte fokussieren antimuslimische Ressentiments und begründen hierüber ihre rassistischen Abschottungsforderungen.
Nach mehrjährigen Diskussionen im Rahmen der Innenministerkonferenz, wurde eine gesonderte Erfassung ab dem 1.1.2017 beschlossen. Mit der gesonderten Erfassung, die mit dem Beschluss des Antrags „Alltagsrassismus und rechte Gewalt bekämpfen – Erfassung politisch rechts motivierter Straftaten verbessern“ (Drs. 16/6122) in der letzten Legislaturperiode auch vom NRW-Landtag gefordert wurde, steht nun ein verbessertes Analyseinstrument für das Phänomen antimuslimischer Rassismus zur Verfügung. Dieses zählt für das Jahr 2017 bereits 239 Straftaten, darunter 13 Gewalttaten. Für das erste Halbjahr 2018 ergab die Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 24. Juli 2018 (Drs. 17/3486) 39 islamfeindliche Straftaten, darunter waren auch drei Gewaltdelikte. Die meisten Straftaten wurden der PMK Rechts zugeordnet. Aufgrund von Nachmeldungen könnten die Zahlen für das erste Halbjahr 2018 jedoch steigen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Wie viele Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund wurden im Jahr 2018 in Nordrhein- Westfalen verübt? (Bitte nach Ort und Deliktsgruppe auflisten.)
2.           In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten?
3.           Wie viele Tatverdächtige wurden wegen islamfeindlicher Straftaten im Jahr 2018 in NRW festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter und Geschlecht auflisten.)
4.           Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2018 wegen islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis eingeleitet?
5.           In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2018 zur Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben.)