Wie hoch ist das Altholzaufkommen in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage von Wibke Brems und Norwich Rüße

Als Altholz wird jenes Holz bezeichnet, das einem Verwendungszweck zugeführt wurde und als Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) zur Altholzentsorgung bereitsteht. Altholz wird entsprechend einer Kaskadennutzung als Sekundärbaustoff für die Produktion von z.B. Spanplatten stofflich verwertet bevor es für eine energetische bzw. thermische Verwertung in Altholzkraftwerken und Müllverbrennungsanlagen eingesetzt wird.
Aufgrund der unterschiedlichen Herkunft von Altholz, ist die Belastung dessen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Um die verschiedenen Fremdstoffe und den Grad der Belastung einzustufen, werden beim Holz gemäß § 2 Nr. 4 Altholzverordnung vier Altholzkategorien unterschieden: Naturbelassenes, lediglich mechanisch bearbeitetes Holz (A I), behandeltes Holz ohne Holzschutzmittel (A II), mit halogenorganischen Verbindungen behandeltes Holz (A III) und mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (A IV) – wie beispielsweise Bahnschwellen. Mit PCB belastetes Holz wird hingegen in einer dafür vorgesehenen Sonderabfalldeponie entsorgt.
Die energetische Nutzung des Altholzes als Biomasse, kann einen Beitrag zum Zwecke einer klimafreundlichen Stromerzeugung und Versorgung mit Fernwärme leisten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.      Wieviel Altholz fällt jährlich in NRW an? (Bitte die Mengen differenziert hinsichtlich der Altholzkategorien und nach Herkunft aus anderen Bundesländern und Ländern aufschlüsseln.)
2.      Wieviel Altholz wird in NRW jährlich verbrannt? (Bitte die Mengen differenziert hinsichtlich der Altholzkategorien tabellarisch darstellen.)
3.      In welchen Kraftwerken bzw. Müllverbrennungsanlagen wird in NRW Altholz verbrannt? (Bitte die jeweils genutzten Altholzkategorien, das Inbetriebnahmejahr und den Wirkungsgrad der Anlagen sowie die beantragten und tatsächlichen Emissionswerte der Standorte benennen.)
4.      Welche Kraftwerke bzw. Müllverbrennungsanlagen sind an ein Fernwärmenetz angeschlossen? (Bitte das jeweilige Fernwärmenetz, die Leistung (thermisch) sowie die jährlich ausgekoppelte Wärmemenge benennen.)
5.      Welche weiteren Möglichkeiten der Altholzverwertung bzw. -entsorgung werden in NRW, neben der energetischen Verwertung, genutzt?