Welche rechtlichen Änderungen und Handlungsnotwendigkeiten sind auf Landesebene in Folge des „Brexit“ notwendig?

Kleine Anfrage von Johannes Remmel und Horst Becker

Die Landesregierung hat am 12. Dezember das Brexitübergangsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Drs. 17/4351) in den Landtag eingebracht. Damit sind die rechtlichen Vorbereitungen des Landes auf den Brexit für eine Übergangsphase geregelt, aber insgesamt nicht abgeschlossen.
Da von Seiten der EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission öffentlich geäußert wurde, dass es einen Brexit nur mit dem verhandelten Entwurf für ein Austrittsabkommen gibt oder vollständig ungeregelt, ist es derzeit sinnvoll mit zwei wahrscheinlichen Szenarien zu planen und entsprechende Vorbereitungen zu prüfen und gegebenenfalls bereits einzuleiten. Die EU-Kommission hatte im Juli alle staatlichen Akteure aufgefordert, ihre Vorbereitungen zu intensivieren und im November eigene Vorbereitungs- und Notfallmaßnahmen vorgelegt.
Dahingehend muss auch für voraussichtliche rechtliche Änderungen auf Landesebene geplant werden.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1393 (Drs. 17/3737) betonte Minister Holthoff-Pförtner, dass die Landesregierung sich auf beide Szenarien vorbereite. Es würden auch Handlungsoptionen im Falle eines Brexit ohne Austrittsabkommen geprüft. Seit Juli 2017 bestehe eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, in der Nordrhein-Westfalen nun den Vorsitz übernommen habe. Hier werde das Vorgehen „insbesondere beim Gesetzgebungs- und Handlungsbedarf“ abgestimmt.
Im Bericht des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales an den Ausschuss für Europa und Internationales zum Thema „Beauftragter für die Folgen des Brexit und die transatlantischen Beziehungen“, der dem Ausschuss als Vorlage 17/318 am 22. November 2018 übersendet wurde, teilte Minister Holthoff-Pförtner mit: „Bereits unmittelbar nach dem britischen Referendum hat die Staatskanzlei gemeinsam mit den Ressorts begonnen, mögliche Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs für Nordrhein-Westfalen zu identifizieren.“
Für den Gesetzgeber, den Landtag von Nordrhein-Westfalen, ist es nicht unerheblich ausreichend früh über voraussichtliche rechtliche Änderungsnotwendigkeiten informiert zu sein und sich selbst ein Bild machen zu können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.      Welche Gesetze und Verordnungen sind der Landesregierung aufgrund einer Ressortabfrage bekannt, die gegebenenfalls angesichts des Brexit angepasst oder geändert werden müssen?
2.      Welche Gesetze oder Verordnungen müssen ergänzend zum Brexitübergangsgesetz auf Landesebene für die Übergangsphase angepasst werden?
3.      Welche Gesetze oder Verordnungen müssen voraussichtlich auf Landesebene im Falle eines Brexit unter den Parametern des vorliegenden Entwurfs für ein Austrittsabkommen geändert werden?
4.      Welche Gesetze oder Verordnungen müssen voraussichtlich auf Landesebene im Falle eines Brexit ohne Austrittsabkommen geändert werden?
5.      Bei welchen Gesetzen oder Verordnungen ist noch nicht klar, ob sie im Falle eines der beiden Szenarien geändert werden müssen?