Razzia in Dortmunder Kulturzentrum „Langer August“

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Wie durch Medienberichterstattung bekannt wurde, sollen am Mittwochabend, den 4. Juli 2018 durch die Polizei Dortmund und das Landeskriminalamt NRW Räume im Kulturzentrum „Langer August“ durchsucht und Gegenstände beschlagnahmt worden sein (https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/kritik-an-polizei-nach-razzia-in-dortmund- 100.html,                          https://www.ruhrnachrichten.de/Staedte/Dortmund/Cybercrime-Razzia-im-linken- Kulturzentrum-in-der-Dortmunder-Nordstadt-1301421.html).

An der Durchsuchung gibt es Kritik. Die Polizei soll Räume von mehreren Vereinen durchsucht haben, die von dem zugrundeliegenden Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Köln nicht umfasst gewesen sein sollen. Der Durchsuchungsbeschluss soll sich laut Medienberichterstattung nur auf die „Geschäftsräume […] des Vereins Wissenschaftsladen Dortmund e.V.“ beschränkt haben (https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/kritik-an- polizei-nach-razzia-in-dortmund-100.html).
Wie berichtet wird, sollen Zeuginnen und Zeugen gesehen haben, dass Beamtinnen und Beamte der Polizei auch in Vereinsräume anderer Gruppen eindrangen und dort ein Netbook und andere Gegenstände beschlagnahmten. Das Protokoll der Beschlagnahmung soll als Dienststelle die Polizei Dortmund ausweisen. (https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/kritik-an-polizei-nach-razzia-in-dortmund- 100.html)
Der Polizeieinsatz soll auf Veranlassung französischer Behörden der Beschlagnahmung eines Servers des Wissenschaftsladens mit sensiblen Dokumenten zu einem französischen Atomkraftwerk und vier französischen Gefängnissen gedient haben. Der Verein stellt Serverplätze zur Verfügung, die für jeden zu mieten sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Aus welchem Grund wurde die Durchsuchung am 4. Juli 2018 durchgeführt?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Durchsuchung von Räumen anderer Vereine bzw. Gruppen in dem Kulturzentrum vor dem Hintergrund, dass sich der zugrundeliegende Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Köln ausschließlich auf die Räumlichkeiten des Wissenschaftsladen e.V. bezogen haben soll?
  3. Welche Gegenstände wurden bei der Durchsuchung aus welchen Räumen des Kulturzentrums beschlagnahmt? (Bitte Gegenstände getrennt nach Räumen auflisten.)
  4. Sind die Räume des durchsuchten Kulturzentrums Gegenstand von Überwachungsmaßnahmen?
  5. Wie war die Polizei NRW an der Durchsuchung beteiligt? (Ich bitte u.a. um Darstellung des Auftrags der Polizei und der eingesetzten Personalstärke der betreffenden Behörden.)