Aymaz: Studium und Ausbildung für Asylsuchende ermöglichen – Förderlücke schließen

Pressemitteilung

Portrait Berivan Aymaz 2021
Zur heutigen Anhörung im Integrationsausschuss zur Förderlücke für Asylsuchende in Studium und Ausbildung erklärt Berivan Aymaz, flüchtlingspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Die Sachverständigen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden sowie aus der Flüchtlingsarbeit haben heute im Rahmen der Anhörung alle deutlich gemacht, dass die Schließung der Förderlücke für Asylsuchende in Studium und Ausbildung dringend erforderlich ist. Zudem haben die Expertinnen und Experten betont, dass solange es auf Bundesebene noch keine gesetzliche Regelung gibt, das Land mit einem Erlass schnellstens für Abhilfe sorgen muss. Es kann nicht sein, dass junge geflüchtete Menschen, die einen deutschen Schulabschluss, eine Ausbildung oder ein Studium anstreben, wegen einer Regelungslücke in der Finanzierung ihres Unterhaltes davon abgehalten werden.
Während die Länder Bayern, Niedersachsen, Berlin und Schleswig-Holstein bereits entsprechende Regelungen auf Erlassebene getroffen haben, weigert sich Integrationsminister Stamp bislang das Problem zu lösen. So erzwingt NRW zahlreiche Ausbildungs- und Schulabbrüche und konterkariert damit den Integrationswillen von jungen Geflüchteten.“

Zum Hintergrund:
Asylsuchende dürfen während des laufenden Asylverfahrens eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. In den ersten 15 Monaten erhalten sie Grundleistungen für den Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ist das Asylverfahren auch nach 15 Monaten nicht abgeschlossen, erhalten Asylsuchende normalerweise sogenannte „Analogleistungen“ nach SGB XII. Das SGB XII sieht jedoch keine Leistungen für Studierende oder Auszubildende vor, so dass Asylsuchende (im Gegensatz zu anderen Auszubildenden und Studierenden in vergleichbarer Situation) dann während einer Ausbildung oder eines Studiums weder BAföG noch Sozialleistungen erhalten. Ein Erlass würde hier Rechtssicherheit für die Sozialämter bei der Anwendung der Härtefallregelung herstellen, um den betroffenen Personen Sozialhilfeleistungen nach SGB XII zu gewähren.