Anreizwirkungen zum Lärmschutz der neuen Entgeltordnung am Flughafen Dortmund

Kleine Anfrage con Mehrdad Mostofizadeh

Am 1. April 2018 ist die neue Entgeltordnung des Flughafen Dortmund GmbH für den Verkehrsflughafen Dortmund in Kraft getreten. In der neuen Entgeltordnung wurde ein zeitabhängiges Sonderentgelt bei Starts bzw. Landungen im Zeitraum von 22.00 bis 5.59 Uhr eingeführt. Demnach erhöhen sich die Start- und Landeentgelte um 100 Euro pro 15-Minuten- Zeitintervall in der Zeit zwischen 22.00 und 5.59 Uhr bei Flugbewegungen im Rahmen der gültigen Betriebsgenehmigung. Die Betriebsgenehmigung sieht folgende Betriebszeiten vor:
„Flugzeuge im flugplanmäßigen Verkehr (schedule flights), deren planmäßige Landung gemäß Flugplan bis 22.00 Uhr Ortszeit am Flughafen Dortmund vorgesehen ist, dürfen nach vorheriger Genehmigung durch den Platzhalter (PPR) noch bis 23.00 Uhr (Ortszeit) landen. Es dürfen nur Flugzeuge für eine verspätete Landung zugelassen werden, die aufgrund ihrer besonderen lärmarmen Bauweise in der Bonusliste (für Landungen) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. in neueren Regelungen, die die Bonusliste ablösen, enthalten sind. Sofern die Zahl von 20 Verspätungen in einem Monat überschritten werden sollte, dürfen weitere Spätlandungen in dem betreffenden Monat nur noch mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht zugelassen werden.“
Bei Flugbewegungen im Zeitraum von 6.00 bis 21.59 Uhr hat sich in der neuen Entgeltordnung gegenüber der alten Entgeltordnung (Inkrafttreten am 01.01.2017) nichts geändert. Die Startentgelthöhe ist gleich geblieben und richtet sich weiterhin nach der Gewichtsklasse (Höchstabflugmasse) und der Einstufung des Flugzeuges in Lärmkategorien (Einhaltung der Schallschutzanforderungen nach NfL I-134/99, Lärm-schutznachweis, Bonusliste u.a.).
Eine positive Neuerung stellt die erstmalige Einführung emissionsabhängiger Entgelt- Zuschläge abhängig vom Stickoxidausstoß der Flugzeuge in der neuen Entgeltordnung des Dortmunder Flughafens dar. Das Emissionsentgelt beträgt 3,00 EUR pro Start im standardisierten Lande- und Startvorgang (LTO-Zyklus) für jedes Luftfahrzeug und entspricht in der Höhe der Regelung an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn.
Weiterhin keine Anreizregelung findet sich in der neuen Entgeltordnung des Dortmunder Flughafens zur Nachrüstung von Flugzeugen der A320-Familie mit so genannten Wirbelgeneratoren. Entsprechende Entgeltnachlässe für Flugzeuge mit Wirbelgeneratoren sehen z.B. die Entgeltordnungen der Flughäfen Frankfurt und Düsseldorf vor.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Flugbewegungen in der Zeit zwischen 22.00 bis 5.59 Uhr hat es am Flughafen Dortmund im Jahr 2017 gegeben?
  2. Wie viele Flugbewegungen von Motorflugzeugen bis 2.000 kg Höchstabflugmasse je Start, die einen Lärmschutznachweis vorweisen können, aber nicht dem NfL I-134/99 entsprechen, hat es am Flughafen Dortmund im Jahr 2017 gegeben?
  3. Wie viele Flugbewegungen von Motorflugzeugen bis 2.000 kg Höchstabflugmasse je Start, die keinen Lärmschutznachweis vorweisen können, hat es am Flughafen Dortmund im Jahr 2017 gegeben?
  4. Wie viele Flugbewegungen von Motorflugzeugen mit einer Höchstabflugmasse über 2.000 kg ohne Zulassung nach ICAO Annex 16 hat es am Flughafen Dortmund im Jahr 2017 gegeben?
  5. Wie viele Flugbewegungen von Motorflugzeugen mit einer Höchstabflugmasse über

2.000 kg mit Zulassung nach ICAO Annex 16 hat es am Flughafen Dortmund im Jahr 2017 gegeben? Bitte die Angaben differenzieren nach Luftfahrzeuge die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Chapter 3 oder 4 entsprechen und in der Bonusliste enthalten sind (a), die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Chapter 3, entsprechen und nicht in der Bonusliste enthalten sind (b) und die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Chapter 2, entsprechen (c).