Land muss Verantwortung für Geduldete übernehmen und die Kommunen dauerhaft finanziell entlasten

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Mehrdad Mostofizadeh

Mit dem 9. FlüAG-Änderungsgesetz wurde erstmals rechtlich geregelt, dass der Personenkreis der Geduldeten ebenfalls vom Flüchtlingsaufnahmegesetz umfasst wird. Seit dem 01.01.2017 erhalten die Kommunen durch die Neuregelung im Rahmen des 10. Änderungsgesetzes zum FlüAG eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale für die ihnen tatsächlich zugewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber, worunter auch diejenigen Menschen gefasst werden, die im Sinne des § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung aber ausgesetzt wurde. Die Zahlung erfolgt für den Zeitraum von bis zu drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht. Damit ging das Land seinerzeit weit über bisherige Zahlungsverpflichtungen hinaus.
Zum Stichtag 30. November 2017 lebten laut eines Berichts des zuständigen Ministers für Integration 52.365 Menschen mit einer Duldung in Nordrhein-Westfalen. Eine exakte, kommunalscharfe Auflistung darüber, wie hoch der Anteil derjenigen Personen ist, die länger als drei Monate in Deutschland sind, ist laut Ministerium nicht möglich. Allerdings liegen die Kosten zum Beispiel in der Stadt Dortmund nach Schätzungen der Kommune bei rund 20 Millionen Euro pro Jahr, in Wuppertal bei gut elf Millionen Euro und in Hagen bei rund vier Millionen Euro pro Jahr. Die Tendenz ist deutlich steigend.
Während also das Land im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2016 im Bereich der Maßnahmen zur Integration und Unterbringung von Geflüchteten über 1,7 Milliarden Euro an Einsparungen verzeichnet, nehmen die kommunalen Ausgaben weiter zu und dürften sich für die Geduldeten im höheren dreistelligen Millionenbereich bereits jetzt bewegen. Dies hat entsprechend dramatische Auswirkungen auf die ohnehin schon angespannte Haushaltssituation in vielen Städten und Gemeinden, die von den Kommunen kaum beeinflusst werden können.
In den nächsten Wochen und Monaten ist mit weiteren deutlichen Steigerungen der Kosten für die Kommunen zu rechnen, da die Zahl der Geduldeten deutliche steigen wird. Hier muss das Land sich einerseits beim Bund für die Übernahme der Kosten einsetzen und andererseits in einem erheblichen Umfang bis zu einer Lösung des Bundes die Kosten übernehmen.

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird beauftragt,

  1. die genaue Zahl der Personen und deren jeweilige Dauer der Duldung zu ermitteln, die unter den Personenkreis des § 60a Aufenthaltsgesetz fallen. Diese Zahl wird mindestens vierteljährlich fortgeschrieben.
  2. umgehend eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, die die Kommunen dauerhaft und umfassend von den Aufwendungen für Geduldete im Sinne des § 60a Aufenthaltsgesetz entlastet.
  3. sich beim Bund für die Übernahme der Kosten für Geduldete einzusetzen.