Wie steht Staatssekretärin Güler zur Freiheit der Berichterstattung?

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Am 26. und 27. Januar fand in Hannover die Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die GRÜNEN statt. Unter anderem aufgrund der kompletten Neuwahl der Vorstandsspitze bestand ein großes mediales Interesse regionaler und überregionaler Medien. Diese Berichterstattung hat offensichtlich auch die Staatssekretärin im Integrationsministerium, Serap Güler, intensiv verfolgt. Die nach ihrer Meinung zu positive Kommentierung der Bundesdelegiertenkonferenz der GRÜNEN in sozialen Netzwerken und der Online-Berichterstattung animierte Staatssekretärin Güler zu folgendem Tweet: „Wirklich schade, dass es unter Journalisten so wenige CDU Mitglieder gibt. Sonst wären unsere Parteitage sicher auch Jubelveranstaltungen – wie jetzt der <s>#</s>bdk18 der Grünen.“ Diese öffentliche Äußerung offenbart ein fragwürdiges Verständnis demokratischer Grundsätze, in diesem Fall der Meinungs- und Pressefreiheit. Frau Güler twittert als Staatssekretärin, deshalb stellt sich für mich die Frage, ob der Kern dieser Kommentierung von der Landesregierung geteilt wird. Nicht zuletzt weil auch der Twitter-Account des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) NRW, @ChancenNRW, die Staatssekretärin und ihren Account @serapgueler regelmäßig in Tweets erwähnt und zitiert.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die Äußerung von Staatssekretärin Güler vor dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Pressefreiheit?
  2. Vermutet die Landesregierung ebenfalls, dass ein relevanter Teil der politischen Berichterstatterinnen und Berichterstatter Mitglied der GRÜNEN Partei ist?
  3. Wenn ja, auf welcher Grundlage?
  4. Teilt die Landesregierung die Einschätzung der Staatssekretärin, dass Journalisten sich in ihrer Berichterstattung von privaten politischen Vorlieben leiten lassen?