Aymaz: Hilfsfonds für Bürgen von syrischen Geflüchteten muss kommen

Pressemitteilung

Portrait Berivan Aymaz 2021
Zur aktuellen Debatte um finanzielle Belastungen von Bürgen syrischer Geflüchteter erklärt Berivan Aymaz, flüchtlings- und integrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„In den vergangenen Jahren haben die unzähligen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer großartige Arbeit in der Geflüchtetenhilfe geleistet. Sie haben diese immense gesellschaftliche Herausforderung angenommen und mit dafür gesorgt, dass eine humanitäre Katastrophe vermieden werden konnte. Die Politik muss jetzt sicherstellen, dass sie für dieses Engagement nicht bestraft werden. Es wäre ein fatales Zeichen, wenn gerade diese Menschen auf hohen Kosten, die bis zur Bedrohung der eigenen wirtschaftlichen Existenz führen können, sitzen gelassen würden.
Vor diesem Hintergrund werden wir Grüne einen Änderungsantrag in Höhe von 5 Millionen Euro für die Einrichtung eines Hilfsfonds für Härtefälle in die Haushaltsberatungen einbringen. Parallel dazu fordern wir die Landesregierung auf, schnellstmöglich ein Konzept zu erarbeiten, wie eine funktionsfähige Struktur für einen Hilfsfonds geschaffen werden kann. Die betroffenen Bürgen müssen zügig, auskömmlich und unbürokratisch entschädigt werden. Einen entsprechenden Antrag werden wir im Januar auf die Tagesordnung des Plenums setzen.“

Hintergrund:
Viele Menschen haben in den letzten Jahren in größter Not geholfen und sich bereit erklärt, mit ihrem Einkommen und Vermögen zu bürgen, um im Rahmen der Aufnahmeprogramme des Landes syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen eine sichere Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Dazu haben sie eine Verpflichtungserklärung abgegeben und gingen immer davon aus, dass ihre Bürgschaften nur solange gültig sind, bis die Anerkennung als Flüchtling vorliegt und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II gezahlt werden.
Wie viele andere Landesregierungen vertrat auch die NRW-Landesregierung lange Zeit diese Rechtsauffassung. Die Jobcenter treten nun mit zum Teil hohen Rückforderungen an die Bürgen heran und berufen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2017, wonach Verpflichtungserklärungen auch dann weiter gelten, wenn Asyl bewilligt wurde. Auf dieser Grundlage sehen sich die Jobcenter zu den Rückforderungen gezwungen.
In zwei Fällen haben Bürgen gegen diese Erstattungsforderungen geklagt.
Das OVG Münster entschied jedoch mit seinem Urteil vom 8.12.2017, dass die Bürgen weiterhin für die Lebenshaltungskosten der Geflüchteten aufkommen müssen. Somit sind die Bürgen von finanziellen Härten bis hin zur Existenzgrenze bedroht.