Bezahlbaren Wohnraum ermöglichen – Verlässlichkeit in der Wohnraumförderung schaffen Ausgangslage

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ausgangslage

Insgesamt sind in den letzten Jahren in Deutschland zu wenige Wohnungen gebaut worden, einige Untersuchungen gehen von einem Defizit von 770.000 Wohnungen seit 2009 aus und prognostizieren einen jährlichen Bedarf von 400.000 Wohnungen bis zum Jahr 2021.
Auf NRW bezogen fehlen in den nächsten zwei bis drei Jahren allein voraussichtlich 200.000 Wohnungen. Viele Wohnungsmärkte, insbesondere in den Boomregionen, sind extrem angespannt. Fast die Hälfte aller Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern wurde 2014 als Eigentumswohnungen errichtet, das gilt auch für die eher ländlichen Regionen. Im frei finanzierten Segment sind in den wachsenden Städten deutliche Mietanstiege zu beobachten, die Steigerungen sind dabei insbesondere im unteren Preissegment zu verzeichnen.
Ein weiteres Problem ist, dass der Neubau an öffentlich gefördertem Wohnraum bei weitem nicht reicht, die aus der Preisbindung fallenden Wohnungen zu kompensieren. Die Wohnraumförderung richtet sich schon heute an breite Bevölkerungsschichten: zwischen 40 und 50% aller Haushalte in NRW sind Zielgruppe. Die Marktspannung nimmt somit erheblich zu und die Nachfrage, insbesondere nach kleinen, altersgerechten/ barrierefreien und preisgünstigen Mietwohnungen kann nicht befriedigt werden. Die Frage der Versorgung mit angemessenem Wohnraum wird gerade in NRW zu einer der zentralen Gerechtigkeitsfragen werden.
In Nordrhein-Westfalen wurde daher in den vergangenen Jahren ein besonderer Schwerpunkt auf die Förderung von preisgünstigem Wohnraum gelegt. Durch die Mehrjährigkeit des Wohnraumförderprogramms 2014 bis 2017 bei gleichzeitiger Aufstockung der Programmsumme um 300 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro jährlich sowie inhaltliche Schwerpunkte (Quartiersentwicklung, sozialer Wohnungsbau, Wohnraum für Flüchtlinge, energetische Sanierungen, Schaffung von Barrierefreiheit und Erwerb von Wohneigentum) und weitere Anreize (zum Beispiel Tilgungsnachlässe) konnte auch während der Niedrigzinsphase die soziale Wohnraumförderung zukunftsfähig und nachhaltig ausgerichtet werden.
Der Erfolg der bisherigen Wohnraumförderpolitik ist offensichtlich: über 11.000 Wohnungen – davon 9.301 preisgebundene Mietwohnungen, das entspricht einem Zuwachs von 66 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – wurden im Jahr 2016 gefördert. Damit sind im zurückliegenden Jahr mehr Wohnungen in die Zweckbindung gebracht worden, als aus ihr herausfielen.
Schwarz-Gelb in Nordrhein-Westfalen hat in seinem Koalitionsvertrag zwar bekräftigt, dass soziale Wohnraumförderung einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in den Städten leistet. Gleichzeitig soll aber der Anteil der Eigentumsförderung erhöht werden. Dabei sind aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase, die eine Eigentumsbildung für weite Kreise der Bevölkerung auch ohne Förderung ermöglicht, die Zahlen weiter rückläufig (-25 Prozent) und ein Großteil der vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel wurde in der Vergangenheit gar nicht abgerufen. Die Entwicklung der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser ist jedenfalls stabil.
Das aktuelle, mehrjährige Wohnraumförderprogramm endet in diesem Jahr. Gleichzeitig laufen die Entflechtungsmittel des Bundes 2019 aus. Davon sind u.a. die Bereiche des Wohnungsbaus, des kommunalen Straßenbaus und des ÖPNV tangiert. Durch die Novellierung des ÖPNV-Gesetzes durch die rot-grüne Landesregierung in der 16. Wahlperiode wurde eine Verbindlichkeit über die Bereitstellung der dann entfallenden Entflechtungsmittel getroffen. Dieser Planungssicherheit bedarf es nun auch in anderen Bereichen.

Der Landtag stellt fest:

Die bisherige Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen trägt den Bedürfnissen der Menschen nach attraktivem und bezahlbarem Wohnraum insbesondere in den Ballungszentren Rechnung und sorgt durch die Mehrjährigkeit des Programms für die notwendige Planungssicherheit.
Die Versorgung mit Wohnraum für alle Menschen ist eine wichtige sozialpolitische Frage. Ziel muss es sein, verlässliche Rahmenbedingungen und eine bedarfsgerechte Schwerpunktsetzung bei der Ausrichtung der Wohnungspolitik des Landes zu schaffen.

Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert:
für eine schnelle Umsetzung eines neuen Wohnraumförderprogramms zu sorgen, um die nötige Planungssicherheit zu schaffen und einen Einbruch bei den Investitionen im Wohnungsbau aufgrund des Auslaufens des Wohnraumförderprogramms 2014-2017 zu verhindern. Dabei wird an dem bewährten Prinzip der Mehrjährigkeit festgehalten.
in einer Gemeinschaftsinitiative von Bund und Land die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Wohnraumförderung den gestiegenen Anforderungen anzupassen und den sozialen Wohnungsbau dauerhaft und zweckgebunden auch nach 2019 fortzuführen.
bei der Wohnraumförderung auch weiterhin einen deutlichen Schwerpunkt auf den sozialen Wohnungsbau zu legen.