Wie sind die Hintergründe zur Erstellung des Fachberichts bezüglich des Schweinemastskandals im Familienbetrieb der Ministerin Schulze Föcking?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Barbara Steffens

Portrait Norwich Rüße

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz hat für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalens am 06.09.2017 den Bericht „Tierschutzrechtliche Vorwürfe gegen den Schweinemastbetrieb Schulze Föcking“ vorgelegt. In diesem Bericht bezieht das Ministerium Stellung zu den durch die Sendung „Stern TV“ am 12.07.2017 publik gewordenen Vorwürfen gegenüber dem Schweinemastbetrieb Schulze Föcking.

Im zweiten Teil des Berichts wird eine tierschutzfachliche Bewertung der Vorwürfe durch die Fachabteilung des Ministeriums vorgenommen. Diese Bewertung wird eingangs als „weisungsunabhängige fachaufsichtliche Bewertung“ deklariert.

Die Weisungsbefugnis innerhalb eines Ministeriums spiegelt das hierarchische Verhältnis zwischen dem Ministerium und den nachgeordneten Behörden wider und geht mit einem institutionellen Druck auf einzelne Mitarbeiter*innen einher, die offensichtlichen Erwartungen der Ministerin zu erfüllen. Auch sie sind der Ministerin persönlich unterstellt und arbeiten weisungsabhängig.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Gibt es andere Beispiele in denen eine „weisungsunabhängige fachaufsichtliche Bewertung“ durch die Fachabteilung des Hauses stattgefunden hat?
  2. Wie wurde die Frage der Befangenheit bzw. möglicher entsprechender Vorwürfe zwischen der Spitze des Ministeriums und der Fachabteilung diskutiert?
  3. Mit welchem Ergebnis wurde die Frage der Befangenheit bzw. möglicher entsprechender Vorwürfe zwischen der Spitze des Ministeriums und der Fachabteilung diskutiert?
  4. Inwieweit wurden Berichte der nachgeordneten Behörden herangezogen, wie z.B. des zuständigen Kreisveterinärs und der Fachabteilung des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz?
  5. Welche Unterlagen hat das Ministerium der Staatsanwaltschaft für deren Ermittlungen zur Verfügung gestellt?

Barbara Steffens            Norwich Rüße