Namentliche Abstimmung

Auf Wunsch von mindestens einem Viertel der Abgeordneten oder einer Fraktion kann eine namentliche Abstimmung zu einem Tagesordnungspunkt im Plenum stattfinden. Dabei werden die Abgeordneten einzeln aufgerufen und stimmen öffentlich mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“.