Anhörung

Bei der Meinungsbildung der Abgeordneten zu besonders kontroversen und/oder komplexen Fragestellungen können Anhörungen mit Sachverständigen sowie Expertinnen und Experten einberufen werden. Zu diesem Zweck kann jede Fraktion Expertinnen und Experten zur Anhörung einladen. Eine Anhörung findet auf Antrag mindestens einer Fraktion im Rahmen eines Ausschusses statt und ist öffentlich – kann also von Interessierten angehört werden.