Grundsätzliches zu den Abgeordneten-Diäten in NRW

Portrait Norika Creuzmann

Die Entschädigung oder die Diäten der NRW-Abgeordneten sind im Abgeordnetengesetz geregelt. Die aktuelle Fassung des Abgeordnetengesetzes gilt seit der 14. Wahlperiode. Danach erhält ein Mitglied des Landtags derzeit monatlich 12.378 Euro. Diese Entschädigung wird zwölf Mal im Jahr gezahlt und muss versteuert werden. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld gibt es nicht. Anders als zuvor werden keine Pauschalen mehr gezahlt, ebenso entfallen Sitzungsgelder.

Den Landtagsabgeordneten steht zur Ausübung ihrer Amtsgeschäfte eine angemessene Amtsausstattung zu. Dazu gehören:

Sachleistungen

Die Mitglieder des Landtags erhalten im Rahmen der Amtsausstattung folgende Sachleistungen: Die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Landtags und die Bereitstellung und Nutzung der durch den Landtag zur Verfügung gestellten Informations- und Kommunikationseinrichtungen nach Maßgabe des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die kostenlose Nutzung der sonstigen Einrichtungen des Landtags in Ausübung des Mandats. Als Sachleistung werden auch Übernachtungsmöglichkeiten am Sitz des Landtags in begrenztem Umfang unter Zahlung eines im Haushaltsplan festgelegten Eigenanteils zur Verfügung gestellt.

MitarbeiterInnen

Für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung bei der Erledigung seiner/ihrer parlamentarischen Arbeit steht jedem Mitglied des Landtags ein Höchstbetrag von monatlich 9.236 Euro (Stand: 2022, bezogen auf 12 Monate, zuzüglich der gesetzlichen Arbeitgeberanteile und -zuschüsse zur Sozialversicherung zur Verfügung, der vom Landtag verwaltet wird. Nicht zulässig ist die Beschäftigung von Ehegatten, Ehegatten anderer Mitglieder des Landtags, eingetragenen Lebenspartner*innen, von Verschwägerten und von Verwandten ersten und zweiten Grades.

Fahrkarte

Die Mitglieder des Landtags haben das Recht, die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG innerhalb des Gebietes des Landes Nordrhein-Westfalen und nach Berlin frei zu benutzen.

Krankenkassenbeiträge

Die Krankenkassenbeiträge werden zu Hälfte vom Landtag bezuschusst.

Welche Abzüge gibt es?

Die Abgeordneten sind Mitglieder im „Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen“. Das Versorgungswerk ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die MdLs zahlen von ihren Abgeordnetenbezügen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 AbgG NRW monatlich einen Pflichtbeitrag in Höhe von derzeit 2.453,42. Dieser Betrag wird unmittelbar von den Bezügen einbehalten und an das Versorgungswerk weitergeleitet. Daran schließen sich noch die steuerlichen Abzüge an sowie Spenden, Kosten für das Wahlkreisbüro und dessen Ausstattung und die Krankenkassenbeiträge. Im Mittel bleiben den GRÜNEN Abgeordneten unterm Strich etwa 3.500 Euro pro Monat.

Selbstbedienungsladen Parlament?

Der Vorwurf der „Selbstbedienung“ trifft nicht zu. Das „Diätenurteil“ des Bundesverfassungsgericht von 1975 hat die Abgeordneten ausdrücklich verpflichtet, selbst und „vor den Augen der Öffentlichkeit“ über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. Das Verfassungsgericht hat den Abgeordneten außerdem eine Entschädigung zugesprochen, die „eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist“. Und genau darum geht es: um eine Entschädigung, die der Leistung, dem Arbeitseinsatz und Zeitaufwand und vor allem der Verantwortung der gewählten Volksvertreter*innen entspricht.