Reichen die Rückstellungen der Altbergbaugesellschaften?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Mit Datum vom 13.12.2017 hat die Landesregierung unsere Große Anfrage zum Thema Altbergbau beantwortet (Drucksache 17/1407). In der anschließenden Plenardebatte wurde deutlich, dass die Risiken des Altbergbaus von allen Parteien als ein relevantes Thema eingeschätzt werden. Weitgehender Konsens herrschte überdies bezüglich der Feststellung, dass Informationsdefizite bestehen, die es möglichst schnell zu beheben gilt, da sie ein potenzielles Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung darstellen.
Bei der Zusammenstellung der angefragten Daten war die Landesregierung in vielen Fällen auf Auskünfte der Altbergbaugesellschaften angewiesen, da diese weiterhin für ihre Schachtanlagen verantwortlich sind. Die Bereitschaft dem Parlament Unternehmensdaten zur Verfügung zu stellen, variierte dabei stark zwischen den einzelnen Unternehmen. In Bezug auf die Kosten für die Sanierung und Sicherung von Schachtanlagen und die dafür gebildeten Rückstellungen hat keine der Altbergbaugesellschaften konkrete Daten veröffentlicht.
Die Altbergbaugesellschaften haben durch den Rohstoffabbau jahrzehntelang profitabel gearbeitet und hatten somit die Möglichkeit, hinreichende Rückstellungen zu erwirtschaften, um ihre Hinterlassenschaften fachgerecht zu sichern. Es besteht daher ein öffentliches Interesse an der Frage, ob dies in ausreichendem Maß geschehen ist und wie die Überprüfung erfolgt, damit diese Kosten nicht der Allgemeinheit überlassen werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren im Durchschnitt die Kosten für Überwachung, Sicherung und Nachverfüllung je Schacht in Verantwortung der einzelnen Altbergbaugesellschaften, an dem in den Jahren 2005 bis 2016 die Sicherungsarbeiten abgeschlossen wurden?
  2. In welcher Höhe bestehen Rückstellungen bei den einzelnen Altbergbaugesellschaften für den Zweck der Schachtsanierungen?
  3. Welche Daten sind der Bergbehörde bzw. der Landesregierung in Bezug auf die Rückstellungen von Altbergbaugesellschaften für den Zweck der Schachtsanierungen bekannt?
  4. In welcher Weise kann von öffentlicher Seite überprüft werden, ob Rückstellungen für den Altbergbau ausreichend sind?
  5. Sollte eine Überprüfung der Rückstellungen für den Altbergbau nicht möglich sein: Hält die Landesregierung es für einen zufriedenstellenden Zustand, dass sie dies nicht verifizieren kann und wird sie Maßnahmen ergreifen, um Einsicht in vorhandene Rückstellungen zu erhalten?