Für mehr Vielfalt – Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur stärken

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Tim Achtermeyer

I. Ausgangslage

Kultur ist vielfältig und verbindet. Aber auch im Kunst- und Kulturbetrieb wird Diversität noch nicht in allen Bereichen aktiv gelebt. Neue kulturelle Programme und kulturpolitische Strate­gien müssen der gesellschaftlichen Vielfalt gerecht(er) werden und mehr kulturelle Teilhabe für diverse Bevölkerungsgruppen ermöglichen.

Neben gleichberechtigter Partizipation spielen Repräsentation und Anerkennung im kulturellen Leben eine zentrale Rolle. Dies schließt die verbesserte Sichtbarkeit unterrepräsentierter Kul­turschaffender und künstlerischer Perspektiven im Kulturbetrieb ein. Einrichtungen für Kultur sollen für alle Menschen zugänglich sein. Unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Bildung, Behinderungen, Vermögensverhältnisse oder Alter müssen in der Kultur sichere und geschützte Räume bereitstehen, um die Vielfalt unserer Gesellschaft in diesem Bereich zu spiegeln. Um dies zu gewährleisten und in der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfa­lens eine stärkere Repräsentation der vielfältigen gesellschaftlichen Realität zu erreichen, hat die Landesregierung bereits im Jahr 2021 das Gesamtkonzept „Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur“ vorgestellt.

Das Konzept sieht drei Handlungsebenen vor, denen konkrete Maßnahmen und Umsetzungs­schritte zugeordnet sind:

  • Inhaltlich-strategische Ebene (Diversität als Querschnittsthema in Förderverfahren, Jurys, Gremien und Verbänden gestalten, Dialog und Beteiligung fortführen)
  • Beratung und Qualifizierung (Angebote für Projektträger, Verbände, Einrichtungen und Kommunen weiter ausbauen und verknüpfen, insbesondere durch die Einrichtung einer Kompetenzstelle für kulturelle Diversität)
  • Projekt(förder)ebene

Im Hinblick auf die Projektförderebene hat die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN in ihrer Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass ein Monitoring klären soll, inwieweit bei der Mittelvergabe in der Kulturförderung Aspekte der Diversität berücksichtigt werden.

Die Kulturstiftung des Bundes weist in ihrer Veröffentlichung Diversitätskompass darauf hin, dass die Implementierung klare kulturpolitische Rahmenbedingungen benötigt z. B. die Verankerung von Diversitätsentwicklung in Förderkriterien oder die Neuformulierung von Erfolgsmaßstäben. Um Diversität auch in der allgemeinen Förderung abzubilden, braucht es geeignete Förderinstrumente für alle Vergabeverfahren.

In der Förderung muss sich also abbilden, was längst gelebte Praxis ist: Kultur muss von allen für alle gemacht werden und offensiv und verbindliche Rahmenbedingungen für mehr Vielfalt auf, hinter und vor der Bühne schaffen. In den letzten Jahren haben viele Kultureinrichtungen erste Schritte des Transformationsprozesses eingeleitet und schon umgesetzt, bspw. hat Presseberichten zufolge der Ringlokschuppen Mülheim an der Ruhr im Zuge des Diversitäts-prozesses in den letzten Jahren die Teamstruktur inkl. der Leitungsebene divers besetzt. Nachhaltige Begleitung ist gerade bei solchen Prozessen ein wichtiger Faktor, um die Verän­derungen der Diversitätsaspekte unter Berücksichtigung der 5 P (Programm, Publikum, Per­sonal, PR und Partnerinnen & Partner) weiterhin zu stabilisieren und zu erweitern.

Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN garantiert die Kunstfreiheit. Wir haben darüber hinaus den Anspruch, dass die Kulturförderung der gesellschaftlichen Diversität gerecht wird.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:

  • Eine diverse Kulturlandschaft bildet die vielfältige Gesellschaft unseres Landes ab und trägt zum gesellschaftlichen Verständnis und dem Dialog unterschiedlicher kultureller Perspektiven und Praktiken bei.
  • Nordrhein-Westfalen hat in der Vergangenheit bereits viele Maßnahmen für mehr Diver-sität in der Kultur angestoßen und umgesetzt. Dieser Prozess ist fortzusetzen.
  • Mit geeigneten Maßnahmen muss dafür Sorge getragen werden, dass bislang unterre­präsentierte künstlerische Perspektiven sichtbarer werden, mehr Sensibilität für aus­grenzendes und verletzendes Verhalten entsteht und strukturelle Benachteiligung ver­schwindet. Dazu gehören beispielsweise die Prüfung der Zusammensetzung von Fin-dungskommissionen, Jurys und Belegschaften und passgenaue Praktikantinnen- und Praktikanten- sowie Nachwuchsprogramme.
  • Unterstützungsinstrumente für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen müssen ge­schaffen werden, um Prozesse der Veränderung im Bereich der Diversität in der Kultur aufzuzeigen und nachhaltig umzusetzen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • das Gesamtkonzept „Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur“ auszubauen, fortzu­führen und daraus einen Aktionsplan zu entwickeln;
  • die Sensibilisierung sowohl der Öffentlichkeit als auch aller Akteurinnen und Akteure im Kunst- und Kulturbereich zur Diversität und Teilhabe als Querschnittsaufgabe weiter zu erhöhen. Hierzu sollen geeignete Formate der Öffentlichkeitsarbeit als auch der vertie­fenden Kommunikation innerhalb des Kulturbetriebes unterstützt werden;
  • Transformationsprozesse im Bereich der Diversität in der Kultur langfristig anzuregen, zu fördern und zu verankern und Einrichtungen dabei besonders zu unterstützen;
  • ein regelmäßiges Monitoring zu entwickeln, um Diversitätsprozesse in allen Bereichen der Kulturförderung zu begleiten und umzusetzen. Dieses Monitoring soll auch klären, inwieweit bei der Mittelvergabe Aspekte der Diversität berücksichtigt werden;
  • bei der Nachwuchsgewinnung auch in Zukunft sicherzustellen, dass diese divers ausge­staltet ist.