Entwicklung des Flächenverbrauchs im Rheinischen Revier

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Die Region des Rheinischen Revieres ist geprägt vom Braunkohleabbau und der damit einhergehenden langfristigen Zerstörung knapper Fläche. Wachsende Gemeinden, expandierende Unternehmen und die Landwirtschaft konkurrieren um das knappe Gut Boden. Um die Region im Strukturwandel zu stärken, bemühen sich Bundes- und Landesregierung um die Unterstützung der heimischen Wirtschaft.

Dies droht jedoch die Konkurrenz um die verbliebenen Flächen weiter zu erhöhen. Nach der Streichung des 5-Hektar-Grundsatzes im Landesentwicklungsplan durch die schwarz-gelbe Landesregierung, ist es für Kommunen nun leichter, Gewerbeflächen auszuweisen. Speziell um die Planungen im Rheinischen Revier zu vereinfachen, wurde im Landesplanungsgesetz eine Experimentierklausel eingeführt. Weitere Erleichterungen zur Ausweisung von Gewerbe-und Industrieflächen sind unter Schlagworten wie „Sonderplanungszone“ geplant. Mit Blick auf die fruchtbaren und wasserspeichernden Lössböden, die für die Landwirtschaft ein knapper werdendes und essenzielles Gut darstellen, bedeuten Flächenversiegelung und steigende Preise für die verbliebene Fläche großen Druck.

Das Ziel einer möglichst regionalen Lebensmittelproduktion und -versorgung droht durch eine Entfesselungspolitik ohne ausreichend Rücksicht auf die Landwirtschaft konterkariert zu werden. Dieser Entwicklung kann nur entgegengewirkt werden, wenn bisher im Zusammenhang mit der Braunkohle genutzte Flächen, schnellstmöglich für andere Nutzungen zur Verfügung stehen und insgesamt auch im Strukturwandel auf eine flächensparende Entwicklung geachtet wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele im Zusammenhang mit der Braunkohleförderung und -nutzung genutzte Flächen (Bergbau, Kraftwerke) werden bereits jetzt oder in den kommenden Jahren im Rheinischen Revier nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck genutzt?
  2. Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden der Landwirtschaft jeweils in den Landkreisen und Städten, über die sich das Rheinische Revier erstreckt, planerisch in den vergangenen zehn Jahren entzogen? (In der Antwort bitte jeweils Angaben machen für die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Städteregion Aachen und die Stadt Mönchengladbach)
  3. Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche sollen der Landwirtschaft jeweils in den Landkreisen und Städten, über die sich das Rheinische Revier erstreckt, aufgrund der aktuellen Planungen noch entzogen werden? (In der Antwort bitte jeweils Angaben machen für die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Städteregion Aachen und die Stadt Mönchengladbach)
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Versiegelung wertvoller Lössböden vor dem Hintergrund des zunehmenden Bodennutzungskonflikts, des Klimawandels und des Bedarfs an Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung?
  5. Durch welche Maßnahmen plant die Landesregierung, die Landwirtschaft im Rheinischen Revier vor den Auswirkungen des großen Flächenbedarfs zu schützen, welcher durch den Strukturwandel ausgelöst wird?