Einsetzung einer Enquete-Kommission „Wasser in Zeiten der Klimakrise“ (EK Wasser)

Antrag der Grünen im Landtag

Portrait Astrid Vogelheim

I. Ausgangslage

Die globale Klimakrise und ihre unterschiedlichsten Auswirkungen zeigen sich bereits heute auch in Nordrhein-Westfalen: Hitzewellen und Dürren, Starkregen und Hochwasser, dies sind zwei Seiten einer Medaille. Diese Phänomene werden nach übereinstimmender Meinung der führenden Wissenschaft mit voranschreitender Erderwärmung weiter zunehmen. Der globale Wasserhaushalt ist ein hoch komplexes wie fragiles System, das durch die Auswirkungen der Klimakrise mehr und mehr aus dem Gleichgewicht gerät. Die Vereinten Nationen haben die Verfügbarkeit und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser sowie eine Sanitärversorgung für alle als das sechste Nachhaltigkeitsziel (SDG 6) definiert. Die Verfügbarkeit von Wasser ändert sich sowohl räumlich als auch zeitlich – viele Regionen müssen mit deutlich weniger Wasser auskommen als bislang, Niederschlagsmengen schwanken im Jahresverlauf unge­wöhnlich stark, Dürre- und Regenperioden verlängern sich signifikant und Extremwetterereignisse häufen sich. Zudem verlängert sich die Vegetationsperiode und damit insgesamt die Wasserbedarfe, wohingegen die Zeiten substanzieller Grundwasserneubildung in den Winter­monaten im Trend abnehmen.

Gleichzeitig wird die Ressource Wasser immer intensiver genutzt. Diverse Nutzungsansprü­che überschreiten die verfügbaren Wassermengen zumindest regional bereits heute, mit einer weiter zunehmenden Inanspruchnahme ist zu rechnen. Die Klimakrise stellt erhebliche Her­ausforderungen für die Bewirtschaftung der Grundwasserressourcen dar. Da die Folgen oft erst mit Verzögerung sichtbar werden, müssen potenzielle Anpassungsstrategien frühzeitig entwickelt werden, um die Auswirkungen auf die Wasserverfügbarkeit und -qualität abzumil­dern. Die Qualität der Wasserkörper leidet auch aufgrund übermäßiger Entnahmen, fehlender Verdünnung in Niedrigwasserzeiten und durch Verunreinigungen mit Schad- und Giftstoffen, Mikroplastik und Medikamentenrückständen. Die planetare Grenze „Süßwassernutzung“ ist daher bereits überschritten.

Strukturell sind die Oberflächengewässer in Nordrhein-Westfalen stark anthropogen belastet: Begradigte Verläufe und gewässernahe Bebauung prägen das Bild zahlreicher Gewässer. Diese wurden überwiegend auf ihre entwässernde Funktion reduziert, der natürliche Formenschatz ist dabei fast ausnahmslos verloren gegangen. Dabei gehen wichtige ökologische Funktionen, beispielsweise als artenreicher Lebensraum, Filterwirkung oder für einen natürli­chen Hochwasserschutz, verloren. Dies hat unmittelbare Folgen für unsere Ökosysteme, die ohne ihren natürlichen Wasserhaushalt massiv gestört sind, und dies bedeutet eine weitere Bedrohung für die Artenvielfalt.

Als ein dicht besiedeltes Bundesland mit mehreren Ballungsräumen, mit stark industriell oder landwirtschaftlich geprägten Regionen, mit einigen sehr waldreichen Kreisen und einer vielfäl­tigen Gewässerlandschaft mit natürlichen und künstlichen Seen, Talsperren und Fließgewäs­sern von großen Flüssen über Mittelgebirgsflüssen, die besonders sensibel auf Starkregenereignisse reagieren, bis hin zu kleinen Bächen, steht Nordrhein-Westfalen vor vielfältigen Her­ausforderungen. Hinzu kommen die teils gravierenden Folgen von Rohstoffabbau und Berg­bau für die Oberflächengewässer und Grundwasserkörper, die in vielen Regionen noch Jahr­zehnte kostenintensiven Handlungsbedarf (u.a. Sümpfung von Grubenwasser, Restseeverfüllung) erfordern werden.

Die geschilderten Problemlagen, die sich infolge einer sich beschleunigenden Klimakrise er-wartbar verschärfen werden, sind nur über inter- und transdisziplinäre Ansätze lösbar. Eine nachhaltige Wasserwirtschaft muss natürliche und menschengemachte Einflüsse auf die Res­source Wasser sowie deren Wechselwirkungen berücksichtigen, um differenziert und ange­messen reagieren zu können. Es ist erforderlich, dem Vorsorgeprinzip wieder Geltung zu ver­schaffen und zu einem ausgewogenen Nutzungsprofil zu gelangen, das die Ressource Was­ser unter Berücksichtigung planetarer Grenzen, ökologischer Wechselwirkungen und sozialer Aspekte zu nutzen versteht.

Das Wasserrecht auf europäischer, Bundes- und Landesebene enthält zahlreiche Regelun­gen, die eine natürliche Gewässerentwicklung und nachhaltige Wasserwirtschaft zum Ziel ha­ben. Die EU hat mit ihrer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einen Zielkorridor bis 2027 festge­legt. Dabei besteht nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erst ein Bewirtschaftungsermes­sen, wenn unsere Gewässer und davon abhängige Landökosystem einen „Guten Ökologi­schen Zustand“ oder ein „Gutes Ökologisches Potenzial“ aufweisen. Das Wasserhaushaltsge­setz (WHG) des Bundes regelt den Gewässerschutz über eine nachhaltige Gewässerbewirt­schaftung. Das Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit der Kommunalabwasserverordnung (KommAbwV) präzisiert und ergänzt diverse Regelungen des WHG zu Gewässer­schutz und -nutzung. Eine besondere Rolle nehmen in Nordrhein-Westfalen die Wasserver­bände ein, die verschiedenste ihnen gesetzlich übertragene Aufgaben wahrnehmen. Zusätz­lich hat die Bundesregierung im Frühjahr 2023 eine Nationale Wasserstrategie inkl. zugehöri­gem Aktionsprogramm verabschiedet, welche auf einen zukunftsfähigen Umgang mit den Wasserressourcen und den Gewässerschutz angesichts der Klimakrise ausgerichtet ist. Trotz dieser Regelungsdichte und eines teilweise hohen Ambitionsniveaus bestehen bei der Umset­zung noch erhebliche Hemmnisse. Die Zielerreichung ist lebensnotwendig, deshalb müssen Hindernisse schnell abgebaut und Verfahren beschleunigt werden.

Die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge – dazu zählen u.a. die Grundversorgung mit Was­ser und die Abwasserentsorgung – sind für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwick­lung unverzichtbar. Unsere Sicherheit ist in vielerlei Hinsicht untrennbar mit einem in Qualität und Quantität möglichst stabilen Wasserhaushalt verknüpft. Für die menschliche Gesundheit ist die stete Verfügbarkeit von hygienisch einwandfreiem, hochwertigem Trinkwasser und die Sicherstellung der Abwasserbeseitigung unerlässlich. Hinzu kommt der Wasserbedarf für eine sichere Lebensmittelversorgung und die heimische Land- und Forstwirtschaft.

Wenn Wasser in Form von Extremwetterereignissen zur Gefahr wird, ist es unerlässlich, mit geeigneten Konzepten zur Klimaanpassung vorbereitet zu sein. Insbesondere für den urbanen Raum wird eine wassersensible Landes- und Regionalplanung, interkommunale Kooperation und Stadtentwicklung von steigender Bedeutung sein, um die Einwohnerinnen und Einwohner vor den Folgen der Klimakrise bestmöglich zu schützen.

Die genannten Dienstleistungen der Daseinsvorsorge stehen durch die Klimakrise vor wach­senden Herausforderungen, für deren Bewältigung auch der Digitalisierung eine zentrale Rolle zugesprochen wird. Digitale Technologien bieten nicht nur Möglichkeiten für Effizienz- und Qualitätssteigerungen, sondern ermöglichen auch intelligente Betriebsweisen, um z.B. auf Extremwetterereignisse, besser zu reagieren.

Problemlösungsansätze müssen evidenzbasiert und unter Berücksichtigung belastbarer Mo­delle und Messdaten entwickelt werden. Es ist unerlässlich, in einen politischen und gesell­schaftlichen Abwägungs- und Aushandlungsprozess über verschiedene Nutzungsansprüche einzutreten. Alle gesellschaftlichen Nutzungsinteressen müssen dabei insbesondere im Hin­blick auf soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit betrachtet werden. Eine Enquetekommis­sion ist aufgrund ihrer Arbeitsweise besonders dafür geeignet, unter Berücksichtigung wissen­schaftlicher und praktischer Expertise politisch-gesellschaftliche Prozesse abzuwägen und konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln.

II. Zielsetzung

Die einzusetzende Enquetekommission verfolgt insbesondere die folgenden Zielsetzungen. Zuerst einmal soll sie einen fundierten Überblick verschaffen, welche Klimafolgen in verschie­denen Klimaszenarien für NRW zu erwarten sind. Hier sind insbesondere Klimafolgen wie Hit­zewellen, Dürren, erhöhte Verdunstung und Extremwetterereignisse zu betrachten, da diese bereits heute erhebliche Auswirkungen auf die Ressource Wasser haben und diese Auswir­kungen mit steigender Erderwärmung erwartbar zunehmen werden. Es soll außerdem ermittelt werden, mit welchen qualitativen und quantitativen Auswirkungen auf die Oberflächengewäs­ser, die oberflächennahen Wasservorkommen und Grundwasservorkommen zu rechnen ist. Zusätzlich muss untersucht werden, wie sich das menschliche Nutzungsverhalten auf das Wasserdargebot auswirken wird – unter Berücksichtigung von Prognosen und Szenarien zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung (Themenkomplex A).

Auf dieser Grundlage soll ermittelt werden, wie sich Änderungen bei Wasserverfügbarkeit und -qualität auf verschiedene Teilbereiche in Natur und Gesellschaft, d.h. auf verschiedene Funk­tionen und Nutzungen von Oberflächengewässern, oberflächennahen Wasservorkommen und Grundwasservorkommen in NRW, auswirken (Themenkomplex B). Alle Ökosysteme sind exis­tenziell von Wasser abhängig. Auch die in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind auf ihre jeweiligen natürlichen Umweltverhältnisse angewiesen und können bereits durch moderate Änderungen des Wasserverfügbarkeit und klimatischen Bedingungen lokal ihren Lebensraum verlieren oder gar gänzlich aussterben. Besonders sind in diesem Zu­sammenhang Wälder, Moore und Grünland mit Ihren verschiedenen Lebensraumtypen zu be­trachten. Nicht zuletzt für den Menschen ist ein ausreichendes Wasserdargebot in ausreichen­der Rohwasserqualität überlebenswichtig. Daher verdient die Trinkwasserversorgung unter den Bedingungen der Klimakrise eine eigenständige Betrachtung.

Die Land- und Forstwirtschaft ist wie kein anderer Wirtschaftszweig von den natürlichen Ge­gebenheiten bestimmt. Klimafolgen wie Dürren und Extremwetter wirken sich ganz unmittelbar auf die Erträge der Betriebe aus. Hinzukommen langfristige Beeinträchtigungen durch über­mäßige Bodenerosion. Gleichzeitig bestehen Risiken für die Ernährungssicherheit der Ge­samtbevölkerung, wenn Ernteausfälle in der Landwirtschaft zunehmen. Die besonderen Wechselwirkungen zwischen Klimakrise, Landwirtschaft und Ernährungssicherheit sollen ein­gehend beleuchtet werden. Dagegen sind urbane Räume in anderer Weise von Klimafolgen betroffen: Sie kämpfen in erster Linie mit Hitzewellen und Trockenheit oder Überschwemmungen. Auch hier gilt es zu ermitteln, vor welche spezifischen Herausforderun­gen die Klimakrise unsere Städte und deren Entwicklung stellt.

Wasser ist auch für die Wirtschaft von hoher Bedeutung, entweder als Rohstoff und/oder Kühl­mittel in der Produktion von Gütern oder als Transportweg, sowohl über die natürlichen wie auch die künstlichen Wasserstraßen für die Binnenschifffahrt. Welche mittelbaren Folgen dies für die Wirtschaftsentwicklung haben kann, soll daher ebenfalls ermittelt werden.

Nicht zuletzt müssen die wasserwirtschaftlichen Herausforderungen, die sich aus der Bewäl­tigung der Bergbau- und Rohstoffabbaufolgen ergeben, untersucht werden.

Auf Grundlage der vorangegangenen Fragestellungen behandelt Themenkomplex C den Um­gang mit den Wasserressourcen sowie deren Schutz in Zeiten der Klimakrise. Auf Grundlage des ermittelten Bewirtschaftungsermessens gilt es als ersten Schritt, Nutzungskonkurrenzen zu identifizieren und zu prognostizieren, um anschließend Abwägungen vornehmen und Hand­lungsmöglichkeiten entwickeln zu können. Sozial gerechte und umweltverträgliche Lösungs­ansätze sind dabei zu priorisieren. Es gilt passende Lösungswege für die Wasserwirtschaft zu identifizieren und zu entwickeln, diese sollen digitale Technologien miteinschließen. Ebenso sind Anreize, unterstützende Maßnahmen und Regulierungen für die Bereiche Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistung sowie den öffentlichen Sektor zu identifizieren und zu entwickeln. Die Herausforderungen für die Landes- und Regionalplanung sowie für die Stadt- und Regio­nalentwicklung müssen besonders berücksichtigt werden. Für eine möglichst hohe Umsetzbarkeit der zu erarbeitenden Handlungsempfehlungen wird die Enquetekommission ebenfalls Finanzierungsmodelle identifizieren oder entwickeln, die geeignet sind, eine nachhaltige, kli­maangepasste und sozial gerechte Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen umzusetzen.

III. Fragestellungen

Im Rahmen der Enquetekommission sollen insbesondere folgende drei Themenbereiche be­handelt werden.

Themenkomplex A: Klimatische Veränderungen in Nordrhein-Westfalen und ihre Aus­wirkungen auf das Wasser

  1. Auf Basis der im IPCC-Bericht (AR 6) beschriebenen Szenarien werden die potenziellen Auswirkungen des globalen Temperaturanstiegs auf NRW bis zu den Jahren 2050 und 2100 analysiert. Welche Veränderungen (insbesondere Hitzewellen, Dürren, veränderte Niederschlagsmuster, Extremwetterereignisse, erhöhte Verdunstung) sind unter An­nahme der verschiedenen Szenarien auf das Wasserdargebot und die Wasserqualität in Nordrhein-Westfalen zu erwarten?
  2. Grundwasserbestände, pflanzenverfügbares Bodenwasser und Grundwasserneu-bildung
  3. Oberflächen- und oberflächennahe Gewässer
  4. Mit welchen Schwankungen der Trink- und Brauchwasserverfügbarkeit ist zu rechnen?
  5. Welche Nutzungsszenarien der Ressource Wasser sind in Abhängigkeit von Bevölke-rungs- und Wirtschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen zu erwarten? (Bedarfsprog­nosen)

Themenkomplex B: Spezifische Betrachtungen der qualitativen und quantitativen Was­serverfügbarkeit

  1. Wie wirken sich die in Themenkomplex A ermittelten Veränderungen bei der Wasserver­fügbarkeit und -qualität unter Berücksichtigung der verschiedenen Klimamodelle auf nachfolgende Bereiche aus:
  2. Lebensraum Gewässer
  3. Überlebensfähigkeit heimischer Arten
  4. Wälder, Moore, Grünland
  5. Trink- und Brauchwasserversorgung
  6. Landwirtschaft und Ernährungssicherheit
  7. Urbane Räume
  8. Transportweg Wasser
  9. Industrie und Wirtschaft
  10. Gebiete, die von Rohstoffabbau und Bergbau betroffen sind

Themenkomplex C: Gesellschaftlicher Umgang mit einer sich verändernden Wasserver­fügbarkeit und -qualität

Umsetzung wasserrechtlicher Vorgaben

  1. Wie können die bestehenden wasserrechtlichen Vorgaben (WRRL, WHG, LWG, Kom-AbwV) effizient, zielgerichtet und schneller als bisher umgesetzt werden?
  2. Wie sind Landes- und Regionalplanung sowie (inter-) kommunale Entwicklungskonzepte anzupassen, um eine
  3. wasser- und hitzeangepasste Landesentwicklungsplanung und Regionalplanung sowie eine
  4. wassersensible Regional- und Stadtentwicklung umzusetzen?

Nutzungskonkurrenzen

  1. Welche Nutzungskonkurrenzen sind durch Veränderungen der Wasserverfügbarkeit zu erwarten? Welche bereits bestehenden Nutzungskonkurrenzen werden sich erwartbar verschärfen?
  2. Wie können die identifizierten Nutzungskonkurrenzen gesamtgesellschaftlich, umwelt­verträglich und sozial gerecht gelöst werden?
  3. Wie kann das Verursacherprinzip bei der Nutzung von Wasser und daraus resultieren­den Folgen (beispielsweise örtliche Wasserknappheit, Wasserverschmutzung etc.) ge­stärkt werden?
  4. Wie können Landwirtschaft, Industrie und Wirtschaft verstärkt zu ressourcenschonenden sowie gewässerschützenden Akteuren werden? Welche standortangepassten Lösun­gen existieren bereits oder müssen entwickelt werden? Welche Anreize und Regulierun­gen sind hierzu ggf. erforderlich?

Öffentliches Bewusstsein und Gesundheit

  1. Wie kann die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung für einen ressourcenschonenden und gewässerschützenden Umgang mit Wasser erhöht werden? Welche Anreize können zu einem ressourcenschonenden Umgang mit Wasser motivieren?
  2. Welche gesundheitlichen Gefahren für die Bevölkerung ergeben sich aus den in The­menkomplex A und B dargestellten Veränderungen? Wie kann das öffentliche Bewusst­sein dafür geschärft werden? Welche Maßnahmen müssen zur Milderung dieser Gefah­ren ergriffen werden?

Versorgungssicherheit

  1. Wie kann eine qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung jeder­zeit gewährleistet werden?
  2. Wie kann die Wasserversorgung für alle Wirtschaftssektoren gewährleistet werden bzw. welche Anpassungsmaßnahmen müssen die Sektoren selbst leisten, um klimaresilient zu werden? Gibt es Fördermaßnahmen und Regelungen zur Beschleunigung des An­passungsprozesses?

Schutz natürlicher Wasserressourcen und ihre Funktion in der Klimakrise

  1. Wie können die natürlichen Wasserressourcen geschützt werden – sowohl qualitativ als auch quantitativ?
  2. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Gewässer als intakte Lebensräume und in ihrer Rolle für die Artenvielfalt zu schützen bzw. wiederherzustellen?
  3. Wie können natürliche Gewässerentwicklung und Renaturierung zum Schutz der Was­serressourcen und zum Hochwasserschutz beitragen?
  4. Welche natürlichen und naturnahen Wasserspeicher können Wasser in der Fläche hal­ten und wie können diese in ihrer Aufnahmefähigkeit/Rückhalt gestärkt werden?
  5. Welche Maßnahmen können die Wasserspeicherkapazität der Waldböden erhöhen („Schwammwälder“). Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Entwicklung resilienter Mischwälder („Erhöhung der Sickerwasserspende“) und gewässerbegleiten­der, strukturreicher Auwälder zu fördern?
  6. Wie begegnen wir einem zeitweiligen Überangebot an Wasser und wie langanhaltenden und wiederkehrenden Dürreperioden und Hitzephasen?
  7. Wie kann der Landschaftswasserhaushalt saniert werden (z. B. durch Rückbau von Drai­nagen, Schaffung von Geländemulden als temporäre Kleingewässer, Erhöhung des Rückhaltevermögens der Landschaft, …)?

Wasser im urbanen Raum

  1. Wie kann die Entwicklung blau-grüner Infrastruktur landesweit sowie in den Regionen und Kommunen einerseits planerisch gesichert und andererseits vorangetrieben wer­den?
  2. Wie kann die Wasserspeicherfähigkeit der Städte erhöht werden („Schwammstadt“)?
  3. Wie können Kommunen bei einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und Klimafolgenanpas-sung noch besser unterstützt werden?Zusammenarbeit
  4. Wie können die zuständigen Ebenen (Kommunen, Länder etc.) und Ressorts optimal zusammenarbeiten? Wie können die Wasserverbände und weitere Akteure eingebun­den werden?
  5. Welche digitalen Instrumente können bei der Wasserbewirtschaftung, insbesondere bei der Wassergewinnung und -aufbereitung, Wasserverteilung, Abwasserableitung und – reinigung etc. eingesetzt werden? Welche Grundlagen (rechtliche, technologische und personelle Ressourcen) müssen dafür geschaffen werden?
  6. Welche Rolle kann die Förderung einer zukunftsfähigen Wasserforschung in NRW spie­len?
  7. Für alle in Themenkomplex C aufgeführten Themen sollte geprüft werden, ob es bereits „beste Beispiele aus der Praxis“ aus anderen Bundesländern oder europäischen Nach­barländern gibt, die auch in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden könnten.

Finanzierung

  1. Welche Finanzierungsmodelle eignen sich für Maßnahmen eines nachhaltigen Um­gangs mit der Ressource Wasser? Wie können bestehende Finanzierungsmodelle opti­miert werden? Welche gesetzgeberischen Grundlagen sind dafür ggf. notwendig?

IV. Beschlussfassung

Der Landtag setzt eine Enquetekommission nach § 61 der Geschäftsordnung des Landtags ein, in der die Fraktionen nach Maßgabe des § 61 Abs. 2 Geschäftsordnung vertreten sind.

Der Enquetekommission werden für die Dauer ihrer Tätigkeit sowie für ihre Vor- und Nachar­beiten bis zur Entscheidung des Parlaments jeweils eine Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Lauf­bahngruppe 2.2 und der Laufbahngruppe 2.1 und eine weitere personelle Unterstützung aus dem Assistenzbereich zur Verfügung gestellt. Den Fraktionen werden die Kosten für eine Mit­arbeiterin oder einen Mitarbeiter der Laufbahngruppe 2.2 und die Kosten in halber Höhe für eine personelle Unterstützung aus dem Assistenzbereich erstattet und entsprechende techni­sche Ausstattungen und Büroräume zur Verfügung gestellt.

Wahlweise ist eine Abrechnung des tatsächlich entstehenden Personalaufwandes oder die Gewährung eines Pauschbetrages je angefangenen Monat der Tätigkeit der Kommission mög­lich.

Die Enquetekommission kann Expertinnen und Experten anhören, Forschungsaufträge ertei­len und Studienfahrten bzw. Ortsbesichtigungen oder Projektforschungen durchführen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sind im Haushalt zu schaffen.