DS 16/813 Endspurt vor dem doppelten Abiturjahrgang: Gute Beratung und zeitnahe Antragsbe-arbeitung in den BAföG-Ämtern sicherstellen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Der Landtag stellt fest:

Der mit dem doppelten Abiturjahrgang 2013 in Nordrhein-Westfalen zu erwartende Anstieg der Studienanfängerinnen und Studienanfänger um rund 20 Prozent stellt nicht nur die Hochschulen vor besondere Herausforderungen. Auch die zwölf nordrhein-westfälischen Studentenwerke bereiten ihre soziale Infrastruktur derzeit intensiv auf eine deutlich erhöhte Nachfrage vor. Die Landesregierung hat diesen Anstrengungen unter anderem Rechnung getragen, indem sie die von Schwarz-Gelb vollzogene Absenkung der Landeszuschüsse an die Studentenwerke umgekehrt und deutliche Erhöhungen durchgeführt hat. Allein im Jahr 2011 betrug die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr rund 13 Prozent. Zusätzlich haben die Studentenwerke rund 120 Mio. Euro für die Sanierung und Modernisierung von Wohnheimen erhalten. Sie wurden damit in die Lage versetzt, ihre Angebote, insbesondere in den Berei- chen Gastronomie und Wohnen, zu sichern und bedarfsorientiert zu erweitern.
Eine weitere Kernaufgabe der nordrhein-westfälischen Studentenwerke ist die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Dazu zählt insbesondere die Bearbei- tung von Anträgen und die Beratung der Antragstellenden. In den vergangenen Jahren war ein kontinuierlicher Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen. Die Leistungsanforderungen an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind entsprechend hoch. Den- noch kann die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungszeit von Einzelfällen abgesehen ge- genwärtig eingehalten oder sogar unterschritten werden.
Unter den Bedingungen des doppelten Abiturjahrgangs ist dies nicht mehr ohne weiteres gewährleistet. Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerke NRW wird die Zahl der von ihr zu bearbeitenden BAföG-Anträge in den kommenden Jahren weiter deutlich ansteigen. Bei gleichbleibendem Personalbestand würde diese erhebliche Mehrbe- lastung voraussichtlich die Qualität der durchgeführten Beratungen oder die Bearbeitungs- dauer der Anträge beeinträchtigen.
Eine solche Entwicklung hätte für die Studierenden gravierende Auswirkungen. Viele von ihnen sind existenziell auf die staatliche Unterstützung im Rahmen des Bundesausbildungs- förderungsgesetzes angewiesen. Eine deutliche Verlängerung der Bearbeitungszeit ihrer Förderanträge und die damit verbundene Verzögerung der Auszahlungen könnte sie vor massive finanzielle Probleme stellen und sie bei der Fortführung ihres jeweiligen Studiums behindern.
Vor diesem Hintergrund muss die Landesregierung die Studentenwerke in ihrem Bemühen unterstützen, auch unter den Bedingungen des doppelten Abiturjahrgangs, wie bisher gute Beratungen und eine zeitnahe Bearbeitung der Förderanträge gewährleisten zu können.

II. Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert:

  • im  Rahmen  der  Verwaltungskostenerstattung  an  die  Studentenwerke  für  die Durchführung des BAföG dafür Sorge zu tragen, dass eine zeitnahe Bearbeitung von BAföG-Anträgen bei gleichzeitig guter Beratung auch unter den Bedingungen des doppelten Abiturjahrganges in 2013 gewährleistet bleibt.
  • Dies durch ein kontinuierliches Monitoring sicherzustellen. Die Studentenwerke gewährleisten eine qualifizierte Beratung und Bearbeitung.