Demokratiefeindlichkeit entgegenwirken – Präventionsarbeit weiter stärken 

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Dr. Julia Höller

I. Ausgangslage

Nordrhein-Westfalen, ein Land der Vielfalt und einer engagierten demokratischen Zivilgesellschaft, steht vor einer Reihe von Herausforderungen. Menschenverachtende Einstellungen, wie Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Homo- und Transfeindlichkeit sind auch in Nordrhein-Westfalen verbreitet. Die Bekämpfung von Diskriminierung und Demokratiefeindlichkeit sind zentrale Anliegen der Zukunftskoalition von CDU und Grünen.

Die jüngsten Entwicklungen, insbesondere die Zunahme von Hate Speech, die Verbreitung von Verschwörungserzählungen und die sogenannte Reichsbürgerszene, haben das Handlungsfeld von Rechtsextremismus und Rassismus noch komplexer und dynamischer gemacht. Sie haben weitreichende Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt, da sie Vor- urteile und Ressentiments schüren und ein Klima der Angst und des Misstrauens schaffen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass wir als Gesellschaft in der Lage sind, angemessen auf diese Entwicklungen zu reagieren und effektive Strategien zur Bekämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit weiter zu entwickeln und umzusetzen.

Das Integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus dient in Nord- rhein-Westfalen als zentraler Rahmen für präventive Maßnahmen und Aktivitäten. Sie sind vielfältig und reichen von Informationsangeboten, Prävention und Opferberatung bis hin zur Ausstiegsbegleitung.

Das Handlungskonzept hat sich als effektives Instrument zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus erwiesen. Allerdings erfordert die sich ständig verändernde Natur die- ser Herausforderungen eine ständige Überprüfung und Weiterentwicklung der Strategien und Maßnahmen, die im Rahmen dieses Handlungskonzepts umgesetzt werden.

Die effektive und effiziente Koordination dieser Aktivitäten auf Landesebene ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Eine stärkere und sichtbarere Rolle der Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus (LKS) kann dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Die zunehmende Zustimmung zu demokratiefeindlichen Einstellungen stellt eine Herausforderung für unser friedliches Zusammenleben und für unseren demokratischen Rechtsstaat dar. Das gilt auch für den Islamismus und Linksextremismus. Es bedarf einer umfassenden, koordinierten und nachhaltigen Strategie, um verfassungsfeindliche Bestrebungen und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit erfolgreich zu bekämpfen.

Gleichzeitig ist es wichtig zu erkennen, dass der Kampf gegen Demokratiefeindlichkeit und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nicht isoliert stattfinden kann. Er muss Teil eines breiteren Ansatzes zur Stärkung der demokratischen Kultur und der Resilienz unserer Gesellschaft gegen antidemokratische Tendenzen sein. Die Landeszentrale für politische Bildung spielt in diesem Kontext eine entscheidende Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Demokratiebildung und -förderung. Es ist daher wichtig, ihre Arbeit weiter zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang ist auch die Forschung in diesem Bereich von großer Bedeutung. Ein besseres Verständnis dieser Phänomene kann dabei helfen, wirksame präventive Maß- nahmen zu entwickeln und eine evidenzbasierte Politikgestaltung zu ermöglichen.

Die Einbindung relevanter Akteure und Netzwerke ist ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Bekämpfung von Demokratiefeindlichkeit und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Sie bringen oft wertvolle Einsichten und Erfahrungen aus ihrer Arbeit ein und können dazu beitragen, die Strategien und Maßnahmen des Landes an die Bedürfnisse und Herausforderungen vor Ort anzupassen. Sie sind auch wichtige Partner bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Förderung einer Kultur der Anerkennung und Wertschätzung.

Die Herausforderung, Demokratiefeindlichkeit und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu bekämpfen, ist groß und erfordert einen konzertierten, langfristigen und möglichst umfassenden Einsatz von der Gesellschaft.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Homo- und Transfeindlichkeit sowie weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist für unsere Demokratie von großer Bedeutung.
  • Das Handlungsfeld Rechtsextremismus und Rassismus verändert sich Die auch mit gesamtgesellschaftlichen Prozessen korrespondierenden neueren Entwicklungen (z. B. Hate Speech, weitere Verbreitung von Verschwörungserzählungen, Reichsbürgerbewegung) erfordern eine fortlaufende Überprüfung der präventiven Angebotsstrukturen und deren Weiterentwicklung.
  • Das Integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus ist der zentrale und bewährte Referenzrahmen der Landesregierung für ihre präventiv ausgerichteten Aktivitäten und Maßnahmen in diesen Feldern.
  • Eine effektive und effiziente Koordination der Aktivitäten des Landes ist eine wesentliche Erfolgsbedingung für eine erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung des Handlungskonzepts und damit für eine nachhaltige Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung im Rahmen vorhandener Mittel,

  • ihre präventive Arbeit gegen Demokratiefeindlichkeit und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden fortzusetzen,
  • die Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus (LKS) in ihrer koordinierenden Funktion im Kontext des Integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu stärken und ihre Arbeit in der Landesregierung sichtbarer zu machen,
  • die Verantwortung der interministeriellen Arbeitsgruppe sowie der LKS für die Umset- zung und Weiterentwicklung des Handlungskonzepts zu bekräftigen,
  • das Integrierte Handlungskonzept unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Emp- fehlungen der beiden durchgeführten externen Evaluationen und mit Blick auf neuere Entwicklungen im Themenfeld weiterzuentwickeln,
  • bei der Weiterentwicklung des Handlungskonzepts zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure und das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus sowie bei der Konzipierung von neuen Maßnahmen die Perspektive von Rassismus Betroffener einzubeziehen,
  • die Maßnahmen der Landeszentrale für politische Bildung gegen den Islamismus und Linksextremismus, insbesondere unter dem Aspekt der Demokratiebildung und -förde- rung, fortzuführen.