Kommunalinfo: Land stellt Weichen im kommunalen Haushalts- und Gebührenrecht

Portrait Robin Korte

Liebe Freundinnen und Freunde,

die neue schwarz-grüne Landesregierung bringt ihren ersten Gesetzentwurf zum Kommunalrecht ein, stellt damit wichtige Weichen für die kommunalen Haushalte und schafft Rechts- und Planungssicherheit für die Kalkulation der kommunalen Abwassergebühren. Am 28. September wurde das sogenannte „Zweite Gesetz zur Änderung kommunaler Vorschriften“ in erster Lesung im Landtag eingebracht, am 21. Oktober wird es im Kommunalausschuss beraten. Hier findet Ihr den Gesetzentwurf.

Die Inhalte stellen wir im Folgenden kurz vor:

Fortsetzung der Bilanzierungshilfen sichert die kommunale Handlungsfähigkeit während der Corona- und Ukrainekrise

Die Landesregierung plant, die sogenannte „Corona-Kosten-Isolierung“ für das kommende Jahr noch einmal zu verlängern. Dadurch können ab 2023 auch Belastungen, die sich in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ergeben (wie beispielsweise Mehrkosten für Energie, aber auch Steuer-Mindereinnahmen) ergebnisneutral dargestellt werden. Neben der Fortschreibung der Isolierung soll auch der Beginn der bilanziellen Abschreibung der auf diese Weise entstehenden „Sondervermögen“ um ein Jahr von 2025 auf 2026 verschoben werden. Auf diese Weise sichert die Landesregierung weiterhin die Genehmigungsfähigkeit der kommunalen Haushalte und damit die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden. Gleichwohl werden die strukturellen Probleme vieler kommunaler Haushalte mit der Bilanzierungshilfe allein nicht gelöst. Konsequente Anstrengungen zur Konsolidierung sowie eine Lösung für die haushaltsbelastenden Altschulden drängen somit weiterhin.

Abwassergebühren: Landesregierung greift OVG-Urteil auf und schafft Rechtssicherheit für Kommunen und Gebührenzahler*innen

Mit einem viel beachteten Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht im Mai dieses Jahres seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation der kommunalen Abwassergebühren unerwartet geändert – mit weitreichenden Folgen für die kommunalen Haushalte. Mit dem nun vom Landeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Gebührenkalkulation per Gesetz neu und präzise geregelt werden. Damit setzt die schwarz-grüne Koalition umgehend ein wichtiges Versprechen gegenüber den Kommunen um. So wird klargestellt, dass in die Abwassergebührenberechnung sowohl die kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten kommunalen Kapitals, als auch die kalkulatorische Abschreibung der Anlagegüter (z.B. Kanalisation, Pumpwerke) auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes eingerechnet werden. Diese langjährige Praxis hatte das OVG mit Verweis auf eine fehlende konkrete gesetzliche Regelung für unrechtmäßig erklärt.

Die Landesregierung greift das Urteil auf, indem sie die Berechnung des kalkulatorischen Zinses nun per Gesetz vorgibt und damit zwischen den Kommunen vereinheitlicht. Als Referenz wird der dreißigjährige durchschnittliche Zins für Festanleihen öffentlicher Emittenten festgesetzt (bis OVG-Urteil: fünfzigjähriger Durchschnittszins plus Pauschalaufschlag von 0,5 Prozent, OVG-Rechtsprechung mangels gesetzlicher Regelung: zehnjähriger Durchschnittszins). Auf dieser Grundlage kann derzeit mit einem kalkulatorischen Zins von ca. 5,5 Prozent gerechnet werden. Diese Vereinheitlichung der Gebührenkalkulation schafft Verlässlichkeit und Rechtssicherheit für Kommunen und die Gebührenzahler*innen gleichermaßen.

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge dauert länger als von der Vorgängerregierung versprochen

Neben Fragen zu den oben genannten Themen erreichen uns derzeit viele Zuschriften und Anfragen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Zu diesem Ziel hat sich auch die neue schwarz-grüne Koalition klar bekannt. Der von Ministerin Scharrenbach noch vor der Landtagswahl für den 30 Juni 2022 angekündigte Gesetzentwurf liegt allerdings weiterhin nicht vor. Vor diesem Hintergrund bleibt es bislang bei der bestehenden Gesetzeslage und der 100-prozentigen Förderung des Landes. Diese ist möglich für alle Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 01. Januar 2018 vom Rat oder Kreistag beschlossen wurden bzw. im Haushaltsjahr 2018 erstmals etatisiert waren. Nähere Informationen zum Förderprogramm findet Ihr hier.

Natürlich halten wir Euch über diese und weitere Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin auf dem Laufenden. Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an mich sowie an unseren Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kommunales, David Schichel (david.schichel@landtag.nrw.de), wenden.

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