Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Aufarbeitung vorantreiben

Kind by kimmy art /pexels

In der heutigen gemeinsamen Sitzung der Kinderschutzkommission und des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend ist der Abschlussberichts der Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgestellt worden. Die Landeskommission wurde auf Initiative der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingesetzt – mit dem Ziel, klare, einheitliche und verbindliche Standards für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu entwickeln.

Dazu erklären Norika Creuzmann, Sprecherin für Kinder- und Jugendschutz der Grünen Landtagsfraktion, und Charlotte Quik, Sprecherin der CDU-Fraktion in der Kinderschutzkommission:

Norika Creuzmann: „Die Vorstellung des Berichts und besonders die Perspektiven der Betroffenen haben mich sehr berührt, aber auch ermutigt. Betroffene sind keine Statisten, wenn es darum geht, das Thema Aufarbeitung zu beleuchten. Sie sind auch Expertinnen und Experten. Der Bericht markiert einen wichtigen Moment für Nordrhein-Westfalen. Wir haben den Kinderschutz in den vergangenen Jahren deutlich gestärkt – jetzt geht es darum, auch die Aufarbeitung verlässlich weiterzuentwickeln. Die Kommission hat dafür weitreichende Vorschläge vorgelegt: Vom Recht auf Aufarbeitung und der Beteiligung Betroffener bis hin zu einem Landesaufarbeitungsgesetz. Wir werden die Empfehlungen weiter beraten, diskutieren und gemeinsam klären, welche rechtlichen, strukturellen und finanziellen Schritte notwendig sind. Denn aus Aufarbeitung müssen auch Konsequenzen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen heute und in Zukunft folgen.“

Charlotte Quik: „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verursacht schweres Leid und kann Betroffene ein Leben lang begleiten. Für uns ist deshalb klar: Nordrhein-Westfalen schaut hin und stellt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Die Landesregierung hat den Kinderschutz in den vergangenen Jahren konsequent gestärkt und wichtige Strukturen geschaffen. Mit dem Landeskinderschutzgesetz haben wir bundesweit Maßstäbe gesetzt und insbesondere die verbindliche Zusammenarbeit der für den Kinderschutz verantwortlichen Akteure, Qualitätsentwicklungsverfahren sowie die Entwicklung und Anwendung von Kinderschutzkonzepten gestärkt. Unser ausdrücklicher Dank gilt den Mitgliedern der Landeskommission für ihre intensive Arbeit und insbesondere den Betroffenen, die ihre Erfahrungen und Perspektiven in diesen Prozess eingebracht haben. Mit dem Abschlussbericht liegt nun ein umfassendes Arbeitsergebnis mit zahlreichen fachlichen Erkenntnissen und Empfehlungen vor, mit denen wir uns intensiv auseinandersetzen werden. Für uns ist dabei entscheidend, welche Standards eine unabhängige, transparente und betroffenenorientierte Aufarbeitung in Nordrhein-Westfalen auszeichnen müssen und wie diese in der Praxis Wirkung entfalten können. Denn Aufarbeitung muss den Betroffenen gerecht werden und zugleich dazu beitragen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken.“

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