Wir machen den S-Bahn und Regionalverkehr in NRW effizienter, einheitlicher und verlässlicher

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in dieser Woche hat der Landtag die Reform des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr beschlossen, gemeinsam mit einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen. Künftig wird der Schienenpersonennahverkehr in unserem Land aus einem Guss organisiert und ausgestaltet. Damit machen wir den S-Bahn und Regionalverkehr in NRW effizienter, einheitlicher und verlässlicher. Mit dieser Kommunalinfo geben wir Euch einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Schiene.NRW: Neue Struktur für mehr Effizienz
Zum 1. Januar 2027 wird Schiene.NRW als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) durch die drei Zweckverbände go.Rheinland, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) gegründet. Damit wird der SPNV künftig aus einer Hand organisiert. Die bisherige Aufteilung der Verantwortung für den Schienenverkehr in drei Teilräume endet.

Die Kommunen bleiben Aufgabenträger des SPNV und tragen auch die neue Organisation. Eingebunden sind sie über den Verwaltungsrat mit 24 Mitgliedern, jeweils acht aus den drei Teilräumen. Die Hälfte der Mitglieder soll aus Hauptverwaltungsbeamt*innen bestehen, zum Beispiel Bürgermeister*innen, Landrät*innen oder Dezernent*innen. Die andere Hälfte muss über die erforderliche Sachkunde verfügen. So ist sichergestellt, dass der vom Verwaltungsrat bestellte Vorstand fachkundig begleitet und kontrolliert wird. Gewählt werden die Verwaltungsratsmitglieder über die drei Zweckverbände, die künftig neue Aufgaben übernehmen.

Die klare Verteilung der Zuständigkeiten auf Landes-, regionale und kommunale Ebene macht den öffentlichen Verkehr in NRW transparenter und effizienter. Doppelstrukturen werden abgebaut und Synergien erzielt. Das spart mittel- und langfristig Kosten. Gleichzeitig führt die schlanke, einheitliche Organisationsform zu schnelleren Entscheidungen. Schiene.NRW wird damit zum größten Akteur auf dem europäischen Schienennahverkehrsmarkt. Das stärkt die Verhandlungsposition gegenüber den Eisenbahnverkehrsunternehmen deutlich.

Mehr Geld für die Schiene und den ÖPNV
Auch die Finanzierung wird klarer geregelt. Künftig ist sichergestellt, dass die SPNV-Pauschale von mindestens 1,6 Milliarden Euro vollständig für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt wird, einschließlich der Schnellbuslinien. Eine Weiterleitung wie bisher auch für andere Zwecke des ÖPNV ist damit ausgeschlossen.

Im Gegenzug wird die ÖPNV-Pauschale für den kommunalen ÖSPV – also für Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse – auf 170 Millionen Euro erhöht und künftig dynamisiert. Diese weitere Erhöhung um 10 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, der 160 Millionen Euro vorsah, haben wir mit unserem Änderungsantrag beschlossen. Dieses Geld kommt direkt den kommunalen Aufgabenträgern zugute.

Klare Aufgabenverteilung schafft Transparenz
Mit Schiene.NRW ist die Zuständigkeit für den SPNV künftig eindeutig geregelt. Dazu gehört auch ein landesweiter Nahverkehrsplan für den Schienenverkehr. Das Land sichert ein Grundangebot von 85 Millionen Zugkilometern pro Jahr. Die regionale Ausgewogenheit wird über eine Fünf-Prozent-Regelung gesichert: Steigen die Zugkilometer in einem Teilraum, zum Beispiel im Gebiet des VRR, um mehr als fünf Prozent, müssen sie auch in den beiden anderen Teilräumen angehoben werden.

Die drei bisherigen SPNV-Zweckverbände koordinieren künftig das landesweite SPNV-Angebot mit dem regionalen und kommunalen ÖPNV. So sollen Takte und Anschlüsse besser aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus bleiben die Zweckverbände zum Beispiel für die kooperationsraumübergreifende Tarifgestaltung, digitale Tarifsysteme wie eezy.nrw und landeseinheitliche Beförderungsbedingungen zuständig.

Für die Erfüllung dieser Aufgaben erhalten die Zweckverbände jährlich 50 Millionen Euro. Um die Kosten der Transformation in der Übergangszeit abzufedern, haben wir mit unserem Änderungsantrag zusätzlich ein Transformationsbudget von insgesamt 50 Millionen Euro geschaffen. Im Jahr 2027 können damit weitere 20 Millionen Euro für transformationsbedingte Ausgaben an die Zweckverbände fließen. Letztmalig darf ein Teil dieser Mittel auch an ihre (Unter-) Zweckverbände für weitere Zwecke des ÖPNV weitergeleitet werden. Von 2028 bis 2030 wird der zusätzliche Betrag jährlich um 5 Millionen Euro reduziert.

Die lokale Nahverkehrsplanung bleibt Aufgabe der kreisfreien Städte und Kreise. In einigen Städten muss der Nahverkehrsplan zudem Teil eines Plans für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) sein. Benachbarte Kreise und kreisfreie Städte können weiterhin gemeinsame Nahverkehrspläne aufstellen. Durch unseren Änderungsantrag können nun auch mehrere Kommunen in Ballungsräumen – etwa im Ruhrgebiet – einen gemeinsamen Nahverkehrsplan erstellen, selbst wenn sie nur mittelbar benachbart sind.

Wie geht es jetzt weiter?
Schiene.NRW soll zum 1. Januar 2027 die Arbeit aufnehmen. Zuvor müssen die drei Zweckverbände die neue AöR formal gründen und eine Satzung beschließen. Anschließend können die Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt und der Vorstand bestellt werden.

Die bestehenden SPNV-Verkehrsverträge mit den Eisenbahnunternehmen werden ab Anfang 2027 schrittweise auf die neue AöR übertragen. Da dieser Prozess aufwendig ist, haben wir dafür gesorgt, dass die Frist in einzelnen Fällen von Ende 2028 auf Ende 2030 verlängert werden kann. Die Landesregierung wird darüber hinaus Sicherheit für eine Kreditfähigkeit der AöR zu günstigen Konditionen schaffen.

Außerdem wurde mit dem Änderungsantrag festgelegt, dass die Aufsicht über Schiene.NRW und die drei Zweckverbände bei der Bezirksregierung Düsseldorf gebündelt wird.

Um den Kommunen die Befürchtung zu nehmen, sie müssten das Deutschlandticket auch dann anerkennen, wenn die Finanzierung durch Bund und Land nicht mehr gesichert wäre, haben wir eine entsprechende Klausel im Änderungsantrag aufgenommen.

Wir möchten an dieser Stelle allen Beteiligten, die intensiv an der Reform mitgewirkt haben, ausdrücklich für ihre konstruktive Mitarbeit und ihren Input danken. Gemeinsam haben wir diesen herausfordernden Reformprozess auf den Weg und zu einem guten Ergebnis gebracht. Damit werden zukünftig vor allem die Fahrgäste im SPNV profitieren, die wir bei den Veränderungen immer zentral im Blick behalten haben.

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