Die schwarz-grüne Landesregierung geht den nächsten konsequenten Schritt, um Investitionen vor Ort noch besser und schneller möglich zu machen. Grundlage dafür ist der Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur – das größte Investitionspaket in der Landesgeschichte. Die Mittel stehen bereit. Mit der Änderung des NRW-Infrastrukturgesetzes schaffen wir Klarheit: Kommunen können ihre Eigenanteile in allen Landesprogrammen künftig mit Geld aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan sowie aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) decken und diese damit flexibel mit Landes- und Bundesmitteln kombinieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf bringen die Fraktionen von CDU und Grünen in dieser Woche in den Landtag ein. Die Fraktionen von SPD und FDP hier in NRW haben den Prozess jedoch ausgebremst und stattdessen den unnötig langen Weg über die Fachausschüsse erzwungen. Auch das neue Förderportal „Nordrhein-Westfalen fördert“ ist freigeschaltet. Aber auch der Bund muss jetzt liefern. Die notwendige Anpassung des LuKIFG ist entscheidend für eine rechtssichere Umsetzung. Nordrhein-Westfalen hat hier frühzeitig Druck gemacht – jetzt ist Berlin gefordert, zügig zu handeln. Dazu erklären die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und Grünen, Olaf Lehne (CDU) und Simon Rock (Grüne):
Simon Rock: „Mit der Gesetzesänderung kommen wir einer dringenden Bitte der kommunalen Familie nach. Denn wir wollen, dass die Mittel aus dem NRW-Plan schnell, flexibel und unbürokratisch eingesetzt werden können, um schnell kaputte Schulklos, bröckelnde Brücken und marode Schwimmbäder auf Vordermann bringen zu können. Umso irritierender ist die destruktive Haltung von SPD und FDP hierzu. Anstatt gemeinsam mit uns und den Kommunen an einem Strang zu ziehen, blockieren sie eine schnelle Umsetzung. Dieses engstirnige Verhalten wird auf dem Rücken der Menschen in NRW ausgetragen, die zu Recht eine schnelle Behebung des Sanierungsstaus erwarten.“
Olaf Lehne: „Unsere Städte und Gemeinden sollen noch besser in die Lage versetzt werden, vor Ort zu investieren. Noch immer scheitern wichtige Projekte daran, dass Eigenanteile fehlen oder Fördermittel nicht sinnvoll miteinander kombiniert werden können. Genau hier setzen wir an: Mit der Gesetzesänderung schaffen wir klare und verlässliche Regeln, damit Geld aus dem NRW-Plan auch zur Kofinanzierung eingesetzt werden können. Das bringt spürbar mehr Flexibilität für unsere Kommunen. Gleichzeitig treiben wir den Abbau von Bürokratie konsequent voran und sorgen mit dem Förderportal „Nordrhein-Westfalen fördert“ für vollständig digitale und deutlich schnellere Abläufe, wodurch die Förderpraxis insgesamt einfacher, schneller und effizienter wird.“
