Die Kinderschutzambulanzen als eine Säule im Kinderschutzsystem stärken und Be­troffene entlasten.

Gemeinsame Pressemitteilung von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Norika Creuzmann

I. Ausgangslage

Medizinische Kinderschutzambulanzen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Kinderschutzstruktur in Deutschland. Sie stellen eine zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche dar, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder sexualisierter Gewalt geworden sind. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass der Bedarf an spezialisierten, interdisziplinä­ren Einrichtungen stetig wächst. Jedoch sind die vorhandenen Ressourcen, sowohl im ambu­lanten als auch im stationären Bereich, oftmals nicht ausreichend, um den steigenden Anfor­derungen gerecht zu werden. Dies betrifft vor allem die Finanzierung von Personal, Infrastruk­tur sowie speziellen therapeutischen und medizinischen Angeboten.

Kinderschutz ist eine dauerhafte und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Seit Bekanntwerden der schrecklichen Fälle von sexualisierter Gewalt in Nordrhein-Westfalen hat sich der Landtag mit seiner Kinderschutzkommission und die Landesregierung den Kinderschutz ins Zentrum ihrer Arbeit gestellt und ist zu einem bundesweiten Vorreiter im Bereich des Kinderschutzes geworden.

Der Schutz unserer Kinder, die sich nicht selbst schützen können, muss oberste Priorität in unserer Gesellschaft haben. Denn Kinderschutz ist nicht nur eine gesamtstaatliche, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Ein leistungsfähiges Kinderschutzsystem ist zugleich eine Voraussetzung für das Vertrauen von Kindern, Jugendlichen und Familien in staatliche Schutz- und Hilfestrukturen. Defizite in der Finanzierung oder Erreichbarkeit medi­zinischer Kinderschutzangebote können zu Verzögerungen bei der Gefahrenabwehr und zu zusätzlichen Belastungen für Betroffene führen.

Jeder noch so kleine Baustein zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor seelischen oder körperlichen Übergriffen muss genutzt werden, um die erschreckenden Zahlen bei der (sexu­alisierten) Gewalt zu reduzieren. Laut aktueller Polizeilicher Kriminalstatistik für das Jahr 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen 4.544 Fälle von sexuellem Missbrauch zum Nachteil von Kin­dern erfasst. Das waren 118 Fälle mehr als im Vorjahr. Im Zehnjahresvergleich stiegen die Fälle um 94,7 Prozent.

Es ist davon auszugehen, dass die polizeilich erfassten Zahlen lediglich einen Teil des tat­sächlichen Ausmaßes widerspiegeln, da ein erheblicher Anteil der Taten im sozialen Nahraum stattfindet und nicht zur Anzeige gebracht wird. Medizinische Kinderschutzambulanzen über­nehmen daher eine zentrale Rolle bei der frühzeitigen Erkennung bislang nicht aufgedeckter Gefährdungslagen.

Die Anforderungen an den Kinderschutz sind damit in den letzten Jahren deutlich gestiegen, nicht zuletzt aufgrund der gestiegenen Zahl an Hilfesuchenden und der zunehmenden Sensi-bilisierung in der Gesellschaft. Gleichzeitig muss es im Kinderschutz möglich sein, nicht nur akut, sondern auch langfristig zu begleiten und die betroffenen Kinder und ihre Familien zu unterstützen. Nur mit einer nachhaltigen Finanzierung können die notwendigen Standards ge­halten und die bestmögliche Betreuung der betroffenen Kinder gewährleistet werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Arbeit von rund 25 Kinderschutzambulanzen in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren mit einer jährlichen Pauschale von bis zu 30.000 Euro. Die vorhandenen Haushaltsmittel werden in den Jahren 2026 und 2027 um jeweils 500.000 Euro erhöht, um die Arbeit in den Kinderschutzambulanzen zu unterstützen. Zusätzlich wird das Kompetenzzentrum „Kinderschutz im Gesundheitswesen“ gefördert. Das Kompetenzzent­rum steht Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, für Fragen im Bereich des medizinischen Kinderschutzes zur Verfügung. Die finanziellen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten einer Weiterentwicklung der Förderung der Kinderschutzambulanzen sind zu prüfen.

Generell erfordert die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die einer Kindeswohlgefährdung ausgesetzt sind, viel Fingerspitzengefühl, um eine Retraumatisierung zu vermeiden. Dies bringt einen entsprechend hohen Zeit- und Personalaufwand mit sich. Die Kinderschutzambulanzen stellen angemessene Rahmenbedingungen, so dass eine gute Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen stattfindet. In einem interdisziplinären Team werden die Untersuchungen in der Regel mindestens im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt.

In der Regel sind in einen solchen Kontakt drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinderschutzteams involviert (Kinderschutz-Arzt/Ärztin, psychosoziale Fachkraft, Kinderkranken­pflege). Für alle oben genannten Maßnahmen sind durchschnittlich ca. vier bis fünf Stunden Arbeitszeit einzuplanen. Überschlagsmäßig würde dies Personalkosten von 315 Euro entspre­chen. Eine Labordiagnostik auf sexuell übertragbare Erkrankungen würde weitere 400 Euro Kosten bedeuten, was einen finanziellen Aufwand im Rahmen des Erstkontaktes nach sexu­alisierter Gewalt (ohne Folgetermine oder Geschwisteruntersuchungen) von ca. 715 Euro be­deutet.

Die reguläre Finanzierung von Kinderschutzfällen durch die Krankenkassen setzt voraus, dass entsprechend SGB V eine Leistungspflicht besteht und unterscheidet sich im Umfang ihrer Vergütung in Abhängigkeit von der Leistungserbringungsart

Dem finanziellen Aufwand stehen folgende Abrechnungsmöglichkeiten gegenüber:

–          eine ambulante Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen aktuell mit bis zu 190 Euro finanziert;

–          eine teilstationäre Behandlung kann mit 300 bis 700 Euro abgerechnet werden;

–          der Erlös einer tagesstationären Behandlung könnte 1.200 Euro betragen.

In den Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) mit ihren Außenstellen (nach SGB V § 119), die zum Teil an Fachkliniken der Kinder- und Jugendmedizin angeschlossen sind, wird interdisziplinäre Diagnostik und Therapie für Kinder und Jugendliche angeboten, sofern der Zulassungsaus­schuss nach § 96 SGB V eine Ermächtigung hierzu erteilt hat. Auch hier ist es zulässig, Kinderschutzfälle abzurechnen. Der Erlös für einen Patientenfall wird vom Krankenhaus als SPZ-Träger mit den gesetzlichen Krankenversicherungen verhandelt und liegt größenordnungsmä­ßig bei 450-500 Euro pro Quartal, unabhängig von der Zahl der im Quartal erbrachten Leis­tungen. Es ist offensichtlich, dass die möglichen Erlöse einer ambulanten Betreuung von Kinderschutzfällen gegenüber den entstehenden Kosten deutlich defizitär und nicht kostende­ckend sind.

Darüber hinaus ist ein weiterer medizinisch-psychologischer Aspekt zu berücksichtigen. So stellt die stationäre Aufnahme für Patientinnen und Patienten, welche aktuell in einem sicheren Umfeld untergebracht sind, eine weitere Belastung dar. Ein „Herausreißen“ aus dem gewohn­ten Umfeld aus finanziellen Gründen ist als medizinisch und moralisch fragwürdig anzusehen, sofern auch eine ambulante Versorgung medizinisch möglich ist. Eine am Kindeswohl orien­tierte Versorgung muss daher das Prinzip „ambulant vor stationär“ konsequent berücksichti­gen, sofern medizinische und psychosoziale Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Finan­zierungssystematik darf keine Fehlanreize setzen, die zu vermeidbaren stationären Aufenthal­ten führen.

Kinderschutzambulanzen sind die Fachstelle beim Erkennen von Zeichen von Vernachlässi­gung, Misshandlung und sexualisierter Gewalt. Sie führen die erforderliche professionelle Di­agnostik und Behandlung durch und unterstützen beim Ergreifen der richtigen Maßnahmen im Rahmen der Krisenintervention, durch Beratung und Fortbildung für medizinisches Personal, aber auch durch Beratung von Eltern, Erzieherinnen sowie Erziehern und Lehrkräften. Sie arbeiten interdisziplinär in einem multiprofessionellen Team und kooperieren mit regionalen Hilfsinstitutionen zur Erstellung von Therapiekonzepten und Vermittlung von Hilfsangeboten. Medizinische Kinderschutzambulanzen sind im Hilfesystem der Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Gewalt geworden sind, ein elemen­tarer Baustein. Insbesondere die Möglichkeit einer gezielten Vorstellung von Kindern und Ju­gendlichen zur Abklärung eines Verdachts auf Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuel­ler Gewalt trägt wesentlich zum schnellstmöglichen Einleiten notwendiger Maßnahmen bei.

Hinsichtlich der Finanzierung kann festgestellt werden, dass die erbrachten Leistungen im Rahmen der Versorgung von Kinderschutzfällen über den Kostenträger (GKV-System) bei Weitem nicht kostendeckend erstattet werden, so dass sie anderweitig finanziert werden müs­sen, möglicherweise auch durch die Betroffenen selbst. Ein dauerhaft tragfähiges Kinder-schutzsystem darf jedoch nicht auf freiwilligem Mehreinsatz einzelner Fachkräfte beruhen. Vielmehr bedarf es verlässlicher struktureller Rahmenbedingungen, um Qualität, Kontinuität und Rechtssicherheit der Versorgung langfristig zu gewährleisten. Die pauschale Landesför­derung unterstützt die Finanzierung medizinischen Personals in den Kinderschutzambulan-zen, das nicht über das Regelsystem refinanziert werden kann. Mit dieser Möglichkeit ist Nord­rhein-Westfalen führend im Vergleich zu den anderen Bundesländern, die überwiegend keine Landesfördermittel für Kinderschutzambulanzen zur Verfügung stellen.

Ein Instrument für eine Verbesserung der ambulanten kinderschutzmedizinischen Leistungen gibt es derzeit – anders als bei den stationären Behandlungen – nicht.

Angesichts des zeitlichen und personellen Aufwandes wird klar, dass es sich bei der ambu­lanten Versorgung von Kinderschutzfällen zu einem großen Teil um ein „ehrenamtliches“ En­gagement handelt.

Ziel muss es sein, eine dauerhafte und gerechte Finanzierung der Kinderschutzambulanzen zu erreichen, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, um den betroffenen Kin­dern und Jugendlichen eine bestmögliche Versorgung und Betreuung zu gewährleisten. Dabei muss auch die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und Institutionen gestärkt und die Qualität der Hilfeleistungen langfristig gesichert werden. Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Projekt „MeKidS best – Medizinischer Kinderschutz im Ruhrgebiet“ bis Ende August 2023 gefördert. Ziele des Projekts waren die Entwicklung und Erprobung von neuen sektorenübergreifenden Versorgungsformen im Kinderschutz sowie die Erarbeitung von Modellen für eine nachhaltige Finanzierung des Kinderschutzes im Regelsystem. Die umfangreiche Evaluation hat eine sig­nifikante Verbesserung der Versorgungsqualität durch implementierte Standards, wie Diag­nostik und rechtssichere Dokumentation ergeben. Der Innovationsausschuss beim G-BA hat die Ergebnisse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und weiteren Akteure zugeleitet. Er ist der Auffassung, dass Kinderschutz einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung unter­liegt.

Der Koalition von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Verbesserung des Kinderschutzsystems ein hohes Anliegen. Die Landesregierung hat bereits eine Reihe von Maßnah­men getroffen, um weitere Bausteine im Kinderschutzsystem zu setzen. Das Landeskinderschutzgesetz wurde um die unabhängige Beauftragte bzw. den unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte erweitert. Die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte wurde an der Hochschule Düsseldorf und ein Haus des Kinderschutzes wurde in Bonn einge­richtet.

II. Beschlussfassung:

Der Landtag stellt fest:

  • Kinderschutz ist eine fortlaufende gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Verant­wortung.
  • Kinderschutz ist ein wichtiges, politisches Handlungsfeld der nordrhein-westfälischen Landespolitik. Bei bestehenden gesetzlichen Regelungen und geplanten Änderungen müssen die Interessen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen stets handlungs­leitend sein.
  • Um eine schnelle und nachhaltige Hilfe für Kinder und Familien gewährleisten zu kön­nen, ist es notwendig, die finanziellen Mittel für medizinische Kinderschutzambulanzen, insbesondere in Bezug auf die ambulante Patientenversorgung, deutlich zu erhöhen. Dazu gehört die Finanzierung von zusätzlichen Fachkräften, wie Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Fachärztinnen und Fach­ärzten. Auch die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen und der Ausbau von Netzwer­ken zwischen den ambulanten Einrichtungen sollte gezielt unterstützt werden.
  • Für besonders schwerwiegende Fälle, in denen eine ambulante Betreuung nicht ausrei­chend ist, müssen stationäre Angebote ausgebaut und langfristig finanziert werden. Dies betrifft insbesondere spezialisierte Einrichtungen für die stationäre Behandlung von missbrauchten oder traumatisierten Kindern und Jugendlichen. Hier ist eine verstärkte Kooperation zwischen Kliniken, spezialisierten Kinderschutzambulanzen und Therapie­einrichtungen notwendig.
  • Um das Netzwerk der Kinderschutz-Ambulanzen zu sichern und weiter auszubauen, muss im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung eine verlässliche und planbare Finanzierung aus Mitteln des Gesundheitssystems gewährleistet werden.
  • Die komplexen Bedürfnisse von misshandelten und traumatisierten Kindern erfordern eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachbereichen. Hierzu gehören neben Ärztinnen und Ärzten und Psychologinnen und Psychologen auch die Bereiche Sozialarbeit, Pädagogik und Recht. Die Finanzierung und der Ausbau von spezialisierten Netzwerken und Kooperationsmodellen zwischen den Institutionen sind daher von großer Bedeutung.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung aus vorhandenen Mitteln,

  • eine Initiative bei der Gesundheitsministerkonferenz zur Erhöhung der Regelfinanzie­rung auf Basis der jeweiligen Sozialgesetzbücher bei Behandlungen unter anderem in medizinischen Kinderschutzambulanzen zu starten;
  • sich dabei insbesondere für die Einführung spezifischer abrechenbarer Leistungen oder Fallpauschalen für ambulante kinderschutzmedizinische Leistungen einzusetzen, die den tatsächlichen zeitlichen und personellen Aufwand abbilden;
  • die Ergebnisse aus der Evaluation des Projektes „MeKidS best“ zur nachhaltigen Regel­finanzierung des Kinderschutzes im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz zu be­handeln und einen sektorübergreifenden Austausch im Sinne einer gesamtgesellschaft­lichen Verantwortung mit Jugend- und Familienministerkonferenz zu führen;
  • zu prüfen, ob das Netz an Kinderschutzambulanzen bedarfsgerecht und ausreichend für Nordrhein-Westfalen ist, damit betroffene Kinder und Jugendliche keine langen Anfahrts­wege zu Kinderschutzambulanzen auf sich nehmen müssen. Bei dieser Prüfung Krite­rien wie regionale Erreichbarkeit, Fallzahlen, sowie bestehende Versorgungsstrukturen zu berücksichtigen;
  • sofern ein zusätzlicher Bedarf festgestellt werden sollte, bei allen Trägern dafür zu wer­ben, dass weitere Kinderschutzambulanzen aufgebaut werden, um das Netz der Kinder-schutzambulanzen sukzessiv auszubauen.
  • die Entwicklung digitaler Tools zur einheitlichen Dokumentation, Qualitätssicherung und Vernetzung der verschiedenen Akteure (Jugendhilfe, Polizei, Justiz) unter Beachtung von datenschutzrechtlichen Vorgaben im Rahmen der IMAG „Maßnahmen zur Präven­tion, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ zu prüfen.