Gewaltschutz für Frauen wirksam erweitern

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Ilayda Bostancieri_klein

Am Freitag letzter Woche hat der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Dieser Zustimmung sind noch in der letzten Woche – insbesondere auch in den Tagen vor der Verabschiedung -intensive Verhandlungen zur Finanzierung einer wirksamen Umsetzung voraus gegangen. So ist es gelungen, durch gemeinsame Protokollerklärungen der Länder dafür zu sorgen, dass diese wichtige Frage regelmäßig überprüft wird.

Das Gesetz ist ein Meilenstein für den Schutz von Frauen vor Gewalt. Zum ersten Mal erhalten gewaltbetroffene Mädchen und Frauen und ihre Kinder einen kostenlosen Rechtsanspruch auf Schutz, Hilfe und Beratung. Dies ist die größte politische Veränderung beim Schutz vor Frauen seit Jahrzehnten.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Laut Lagebild des Bundes wurden im Jahr 2023 360 Frauen Opfer eines Femizides. Das ist eine Tötung einer Frau am Tag. Sie wurden getötet, weil sie Frauen sind.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist weder Privatsache, noch ist sie eine Bagatelle. Zu lange wurde geschlechtsspezifische Gewalt verharmlost und Gewaltschutz nicht mit dem nötigen Nachdruck rechtlich und finanziell unterstützt.

Mit dem Gewalthilfegesetz hat die Bundesregierung nun endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt gesetzlich festgeschrieben. Das ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Erstmals bekennt sich der Bund auch zur finanziellen Verantwortung für die gemeinsame Aufgabe des Gewaltschutz.

Der Bundesrat hat dieses wichtige Vorhaben am Freitag beschlossen.

Auf den letzten Metern der Legislatur wurde dieser Meilenstein für die Rechte von Frauen und Mädchen umgesetzt, auch weil Bund und Länder im gemeinsamen Interesse für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt aufeinander zugegangen sind.

Die Umsetzung des Rechtsanspruches und der Ausbau der Gewalthilfeinfrastruktur ist richtig und notwendig, doch stellt er Länder und Kommunen auch vor Herausforderungen. Nordrhein-Westfalen verfügt schon heute über eine gewachsene, hochdifferenzierte Gewalthilfeinfrastruktur. Allein in der laufenden Legislaturperiode wurden große Anstrengungen unternommen, um die Angebote nicht nur quantitativ auszubauen, sondern die Arbeit, beispielsweise mit Kindern in Frauenhäusern, weiter zu stärken.

Der Bund kommt mit einer Protokollerklärung zu den Kosten der Umsetzung des Gesetzes und der Zusage, diese vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zu überprüfen, den Ländern einen großen Schritt entgegen. Um die Finanzierung des Hilfesystems langfristig zu sichern, ist aufgrund der hohen Umsetzungskosten jedoch eine dauerhafte finanzielle Verantwortung des Bundes erforderlich. Das haben die Länder im Bundesrat nochmal deutlich gemacht.

Der Landtag sollte vor dem Hintergrund des Gewalthilfegesetzes die aktuelle Lage im Gewaltschutz und eine nachhaltige gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern auf der Basis dieser neu geschaffenen Bedingungen im Rahmen einer aktuellen Stunde debattieren.