Der*Die Unabhängige Polizeibeauftragte kommt!

Portrait Dr. Julia Höller
Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Seit über 15 Jahren haben wir dafür gekämpft und jetzt ist es endlich so weit: Der*Die Unabhängige Polizeibeauftragte kommt! Mit dem „Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen“ der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag NRW wird eine wichtige Anlaufstelle für Bürger*innen und Polizist*innen geschaffen. Der*Die Unabhängige Polizeibeauftragte ist Aufklärer*in, Vermittler*in und Warnsystem zugleich und steht damit für eine moderne Fehlerkultur innerhalb der Polizei. Als GRÜNE lösen wir damit ein wichtiges Wahlversprechen ein und stärken das Vertrauen in unsere Polizei.

Gesetz stärkt Bürgerrechte
Bürger*innen, die schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht haben und sich nicht bei der Polizei über die Polizei beschweren wollen, können sich zukünftig an den oder die Unabhängige Polizeibeauftragte wenden. Sie können ihr Anliegen anonym an ihn oder sie übersenden. Der oder die Unabhängige Polizeibeauftragte prüft den Sachverhalt dann innerhalb der darauffolgenden drei Monate. Ziel der Prüfung ist zum einen, den Sachverhalt für den oder die Bürger*in aufzuklären und gegebenenfalls zu vermitteln. Andererseits soll er oder sie aber auch feststellen, ob Strukturen innerhalb der Polizei dieses negative Erleben begünstigen und wie diese verbessert werden können. Sofern Fehlentwicklungen innerhalb der Polizei feststellbar sind, kann der oder die Unabhängige Polizeibeauftragte Empfehlungen zur Abhilfe aussprechen und sich über die daraufhin veranlassten Maßnahmen informieren lassen.
Das erhöht weiter das Vertrauen der Bürger*innen in die Polizei und ist ein wichtiger Schritt für unsere bürgerorientierte und professionelle Polizei.

 

Gesetz stärkt Rechte der Polizist*innen und ist Ausdruck einer modernen Fehlerkultur
Daneben stärken wir mit dem Gesetz auch die Rechte der Polizeibeamt*innen, die sich ebenfalls niedrigschwellig, vertrauensvoll und direkt – ohne Einhaltung des Dienstweges – an den oder die Unabhängige Polizeibeauftragte wenden können.
Der oder die unabhängige Polizeibeauftragte ist damit Ausdruck einer modernen Verwaltung, bei der eine Fehlerkultur von Anfang an mitgedacht wird. Er oder sie stärkt das Vertrauen in die Arbeit der Polizei und erleichtert es den Beschäftigten der Polizei Themen zu adressieren, die sie nicht über den Dienstweg, also die Vorgesetzten, einbringen möchten. Das Gesetz stärkt also genau jene Polizist*innen, die Tag für Tag mit größter Gewissenhaftigkeit im Einsatz sind und hervorragende Arbeit für unser aller Sicherheit leisten.

 

Der oder die Unabhängige Polizeibeauftragte wird mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet
Um seine oder ihre Aufgabe effektiv wahrnehmen zu können, haben wir bereits im Haushalt 2023 sieben ergänzende Stellen mit finanziellen Mitteln hinterlegt, die die Arbeit der bzw. des Polizeibeauftragten unterstützen.

Außerdem hat der oder die Unabhängige Polizeibeauftragte das Recht, zur Prüfung des Sachverhalts Auskunft bei Landesbehörden und Einrichtungen einzuholen, Einsicht in die für den Sachverhalt relevanten Akten zu nehmen, Zeug*innen und Sachverständige zu befragen, nach Abstimmung mit der Behördenleitung an Großlagen teilzunehmen und nach Anmeldung die Behörden zu betreten.

 

Zeitplan – wie geht es jetzt weiter?
Im Juli werden wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. Danach erfolgt das übliche parlamentarische Verfahren mit Sachverständigenanhörung im Ausschuss und einer zweiten Lesung im Landtagsplenum. Wenn der Gesetzentwurf beschlossen ist, wird das Parlament eine Person zur bzw. zum Unabhängigen Polizeibeauftragten wählen. Wir werden Euch auf dem Laufenden halten.

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