Schwarz-Gelben Demokratieabbau stoppen – Stichwahl erhalten!

Landtag Aktuell

Frei nach dem Prinzip „Mehrheit ist Mehrheit“ wollen CDU und FDP gegen jede Expertenkritik die Gesetzesgrundlage für die Kommunalwahl im kommenden Jahr noch ändern, obwohl sie damit die Kommunen unter großen Zeitdruck setzen. Sie planen unter anderem, die Bemessungsgrundlage für die Einteilung des Wahlgebietes zu ändern. Maßgebend sollen zukünftig nicht mehr wie bisher alle im Wahlbezirk wohnenden Menschen sein, sondern nur noch die Deutschen im Sinne des Grundgesetzes sowie alle Bürger*innen von EU-Mitgliedsstaaten.
Unser größter Kritikpunkt aber bleibt, dass CDU und FDP die 2011 wieder eingeführte Stichwahl zum zweiten Mal abschaffen wollen. Dieses Vorhaben hat viel Kritik und Widerspruch hervorgerufen, da weder die regierungstragenden Fraktionen noch die Regierung selber eine angemessene Begründung für ihre Pläne liefern konnten. Diese ist aber laut dem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 zwingend erforderlich und zwar bevor eine Änderung vorgenommen wird. Daher kann auch die letzte Woche von CDU und FDP in einem weiteren Änderungsantrag nachgereichte Begründung das Versäumnis aus unserer Sicht nicht mehr heilen, da hier für eine bereits festgelegte  Entscheidung zur Abschaffung im Nachgang eine Begründung nachgereicht wurde. Aus dieser geht aus unserer Sicht auch inhaltlich nicht hervor, dass die Abschaffung der Stichwahl notwendig wäre.
Wir lehnen die geplanten Änderungen zwar auch wegen der Kurzfristigkeit ab, mit der sie durch das Parlament gepeitscht werden sollen. Aber vor allem halten wir sie  inhaltlich für falsch, da die geplante Abschaffung der Stichwahl aus unserer Sicht eine Schwächung der Position der Hauptverwaltungsbeamt*innen darstellt und die Wahlmöglichkeiten der Wähler*innen unnötig verringert. Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit der SPD einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem wir uns für die Beibehaltung des derzeitigen Wahlrechtes einsetzen.

Mehr zum Thema

Kommunales