Ein wichtiger Schritt für mehr Artenvielfalt in NRW

Norwich Rüße zum neuen Landesnaturschutzgesetz:

Portrait Norwich Rüße

Bei der Gesetzesreform haben wir es uns nicht leicht gemacht. In vielen Gesprächen, etwa mit Vertreter*innen des Naturschutzes, des Reitsports, der Jagd und der Landwirtschaft, haben wir viele Details erörtert und daraus sowie aus der Sachverständigenanhörung, die im Gesetzgebungsverfahren mit Verbänden und Sachverständigen stattfand, Anregungen übernommen. Am Ende ist das Gesetz ein ausgewogener Kompromiss, der den Naturschutz in Nordrhein-Westfalen verbessern wird, aber gleichzeitig Rücksicht auf die Interessen der Menschen nimmt, die die Natur für ihren Lebensunterhalt nutzen.
Streuobstwiesen als Lebensräume erhalten
Besonders gut zeigt dies der Streuobstwiesenschutz. Streuobstwiesen sind ein wertvolles Element der Kulturlandschaft und stellen für Arten wie den Steinkauz einzigartige Lebensräume dar. Leider wurden in der Vergangenheit immer mehr Streuobstwiesen aufgegeben, dieses wichtige und schöne Element droht aus unserer Landschaft zu verschwinden. Deshalb wollen wir die verbliebenen Streuobstwiesen schützen. Landwirt*innen befürchteten, der Schutzstatus der zumeist Hof nahen Streuobstwiesen könne eine Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe erschweren. Die jetzt von Ministerium, Landwirtschaft und Naturschutz unterschriebene Vereinbarung sieht eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten vor. Gemeinsam wollen sie sich um den Erhalt und eine bessere Nutzung der Streuobstflächen kümmern. Im Gesetz greift die Unterschutzstellung erst, falls weitere fünf Prozent der Streuobstflächen verloren gehen. Das ermöglicht vor Ort flexible Lösungen und kann – anders als eine rein gesetzliche Regelung – dazu beitragen, die Nutzung dieser Kulturflächen wieder zu verbessern.
Auch an anderer Stelle sind wir auf die Landwirtschaft eingegangen. So haben wir bei der Grünlandmahd, bei der im Interesse des Wildschutzes grundsätzlich zukünftig von innen nach außen zu mähen ist, für hängige Flächen eine flexiblere Regelung getroffen. Wir vertrauen hier den Landwirt*innen, dass auch sie das Wild schonen wollen.
Insekten schützen, Widnisentwicklungsgebiete aufwerten
Auch beim Naturschutz haben wir den Ursprungsentwurf weiter verbessert. So nehmen wir die Öffentliche Hand ausdrücklich in die Pflicht, sich auf ihren Flächen für den Naturschutz verantwortlich zu zeigen. Auch werden jetzt Höhlen und Stollen wieder zu geschützten Biotopen. Und die neue Schutzkategorie der Wildnisentwicklungsgebiete verändert sich. Diese werden nicht lediglich geschützte Landschaftsbestandteile, sondern eine Naturschutzgebietskategorie.
Darüber hinaus nehmen wir eine Anregung aus der Anhörung sehr ernst, die den besorgniserregenden Insektenschwund thematisiert hatte. Deshalb unterbinden wir die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Grünlandflächen in Naturschutzgebieten. Um Naturschutzgebiete durch Zukauf zusammenzuführen wird das gesetzliche Vorkaufsrecht von Land und Naturschutzverbänden nicht wie zunächst geplant erst ab einem Hektar greifen, sondern auch bei kleineren Flurstücken.
Wir haben das neue Landesnaturschutzgesetz somit entlang der Vorschläge und Kritik der angehörten Verbände und Expert*innen sowie in weiteren Gesprächen noch einmal verbessert. Dieses Gesetz wird dadurch seinen Zweck – den Naturschutz in Nordrhein-Westfalen nach vorne zu bringen – deutlich besser erfüllen. Gleichzeitig nimmt es aber Rücksicht auf diejenigen, die die Natur nutzen und davon leben.