Das neue Krebsregistergesetz für Nordrhein-Westfalen

Im Januar beschlossen, zum Weltkrebstag von Arif Ünal erklärt:

In Deutschland erkranken jedes Jahr rund 500.000 Menschen neu an Krebs, rund 224.000 Menschen sterben jährlich daran. Krebserkrankungen stellen damit – nach Herz- und Kreislauferkrankungen – die zweithäufigste Todesursache dar. Auch dies ist ein Grund, weshalb Nordrhein-Westfalen die Krebsbekämpfung als eines der vorrangigen Gesundheitsziele ausweist. Dafür hat der Landtag mit rot-grüner Mehrheit eine wichtige Grundlage geschaffen: Das neue Krebsregistergesetz für NRW.
Bereits seit 2005 gibt es für NRW das epidemiologische Krebsregister (EKR NRW), das Informationen zu Krebserkrankungen und den betroffenen Personen erfasst, speichert und analysiert. Mit seiner Hilfe konnte die Qualität der onkologischen Versorgung und die Bekämpfung und Erforschung von Krebserkrankungen verbessert werden. Die im Januar vom Landtag beschlossene Neuregelung erweitert nun die Aufgaben des EKR um das Klinische Krebsregister. Darin werden künftig fortlaufend und flächendeckend Daten über das Entstehen, das Auftreten von Krebserkrankungen gesammelt. Darüber hinaus werden hier auch die Behandlung und der Verlauf der Erkrankungen dokumentiert. Diese Daten werden dann ausgewertet und zu Forschungszwecke publiziert. So können alle Beteiligten von Forschungsergebnisse und erfolgreichen Therapien profitieren.
Das neue Gesetz enthält eine Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Krankenhäuser. Das ist deshalb wichtig, da das Register nur bei einer vollzähligen und flächendeckenden Meldung seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann. Nur so werden aussagekräftige Ergebnisse erreicht, die dazu beitragen können die Versorgungsqualität erheblich zu verbessern. Um einen zuverlässigen Datenschutz zu gewährleisten, werden persönliche Daten in einer Form gespeichert, die eine Identifizierung ausschließt. Zudem beinhaltet das umfassende Datenschutzkonzept ein Widerspruchsrecht. Hierzu werden die betroffenen Patienteninnen und Patienten auch über Merkblätter informiert, die barrierefrei und in mehreren Sprachen zugänglich gemacht werden. Schließlich wird durch das Krebsregister auch die Durchführung regionaler oder landesweiter Qualitätskonferenzen gefördert.