NRW braucht eine Grundbildungsoffensive

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen

Breites Bündnis gegen Analphabetismus in Nordrhein-Westfalen Teil 2

I. Ausgangssituation

In Nordrhein-Westfalen gelten schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen als funktionale Analphabeten, die daran scheitern, ganze Sätze zu verstehen und Texte zu verfassen. Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen hat zwar einen Schulabschluss erreicht, verfügt allerdings nicht über ausreichende Lese- und Rechtschreibkenntnisse. Erschwerend kommt hinzu, dass jeder dritte der 770.000 Arbeitslosen in NRW nicht richtig lesen oder schreiben kann. Vor diesem Hintergrund bleibt die Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
Mit dem gemeinsamen Antrag „Breites Bündnis gegen Analphabetismus in Nordrhein-Westfalen“ Anfang 2014 hat der Landtag den Startschuss dafür gegeben, als Verantwortungsgemeinschaft das Thema aus der Tabuzone zu holen. Es ist daher zu begrüßen, dass die vor rund anderthalb Jahren formulierten Forderungen erste Erfolge aufweisen: Zahlreiche Initiativen, Bildungsträger und insbesondere die Volkshochschulen leisten mit ihrem Engagement bereits heute einen erheblichen Beitrag für die Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener.
Der Landesverband der Volkshochschulen Nordrhein-Westfalen hat ein landesweites Netzwerk zur Alphabetisierung (Alphanetz NRW) initiiert. Dort finden sich Weiterbildungsverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Bibliotheken und weiteren Akteure der Zivilgesellschaft einrichtungs- und trägerübergreifend zusammen, um eine breite Öffentlichkeit für das Problem des Analphabetismus zu sensibilisieren und Partner aus Politik und Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeit einzubeziehen. Dieser Ansatz dient dem Ziel, Angebote so zu gestalten, dass die betroffenen Menschen in ihrem Umfeld erreicht werden und ihnen mit einem passenden Angebot der Zugang zur Weiterbildung ermöglicht wird.
Auf der regionalen Ebene haben fünf nach dem Weiterbildungsgesetz NRW durchgeführte Regionalkonferenzen unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise Fragen der Alphabetisierung und Grundbildung diskutiert. Der Landesbeirat für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung in NRW hat das Thema ebenfalls ausführlich diskutiert und nach einem intensiven Beratungsprozess am 9.2.2015 einstimmig Empfehlungen verabschiedet. Nun ist es wichtig, dass sich auch die Regionalen Bildungsnetzwerke verstärkt und unter Einbeziehung der Weiterbildung mit dem Thema befassen. Außerdem sieht das Lehrerausbildungsgesetz nach der Novellierung zukünftig vor, dass Lehramtsstudierende Grundkompetenzen in der Förderung von Alphabetisierung und Grundbildung erwerben müssen.

II. Der Landtag stellt fest:

Alphabetisierung und Grundbildung müssen dauerhaft und nachhaltig in unserem Verständnis einer breit gefassten Weiterbildung verankert werden. Auf die vielfältigen Bemühungen zur Alphabetisierung müssen Angebote zur Grundbildung folgen. Denn Grundbildung ist mehr als Lesen, Schreiben und Rechnen. Es gilt, diese Fertigkeiten mit Alltagskompetenzen und einem Demokratieverständnis zu verbinden. Darüber hinaus gehören Fragen zu Gesundheit und Ernährung, Finanzen und Ökonomie genauso selbstverständlich wie grundlegende Kompetenzen in Fremdsprachen, Informations- und Kommunikationstechnologien dazu, um den betroffenen Menschen Teilhabe zu garantieren. Ohne Grundbildung sind Menschen weitgehend vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und haben bei steigenden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt ein hohes Arbeitsplatzrisiko. 
Aus diesen Gründen wollen wir alle Möglichkeiten der Nachqualifizierung ausschöpfen – für die betroffenen Menschen, aber auch für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft insgesamt. Auch unter den nach NRW kommenden Flüchtlingen werden Menschen sein, die Alphabetisierung und Grundbildung benötigen. Wie hoch die Bedarfe in dieser sehr heterogenen Bevölkerungsgruppe sind, muss noch ermittelt werden. Wir müssen es schaffen, alle betroffenen Menschen zu ermutigen, sich zu öffnen und davon überzeugen zu lassen, dass es nie zu spät ist, schreiben und lesen zu lernen.
Durch die im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung vorgesehene erneute Erhöhung der Mittel um 500.000 Euro können weitere Mittel für den Bereich eingeworben werden, da so zum Beispiel die Ko-Finanzierung verschiedener Bundesprojekte zur Alphabetisierung (z.B. Projekte zur abschlussorientierten Grundbildung; für eine kommunale Strategie für Grundbildung oder Grundbildung zur beruflichen Integration) sichergestellt werden kann.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf:

  • als grundlegende Aufgabe von Schule auch in Zukunft in besonderem Maße darauf hinzuwirken, dass alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger über ein hinreichendes Grundbildungsniveau verfügen, um das Entstehen von funktionalem Analphabetismus so weit wie möglich zu verhindern;
  • ressortübergreifend als Teil einer Grundbildungsoffensive für Jugendliche und junge Erwachsene in Berufsschulen, Ausbildung, Weiterbildungskollegs und anderen Bildungseinrichtungen eine stabile Grundbildung zu sichern;
  • bei der Entwicklung von Angeboten, verschiedene Anknüpfungspunkte in der Biografie zu berücksichtigen, um Menschen unterschiedlichen Alters erreichen zu können;
  • bestehende Netzwerke vor Ort stärker in die Alphabetisierung und Grundbildung einzubinden und soziale Strukturen und Trägerschaften wie Familienzentren, Kirchen etc. als Multiplikatoren zu nutzen;
  • den Zugang zu Weiterbildung zu erleichtern und ein bedarfsgerechtes Angebot an Beratung und nachholender Grundbildung sicher zu stellen. Hierbei sollten insbesondere Arbeitgeber im Umgang mit Auszubildenden und Beschäftigten mit Grundbildungsdefizit sensibilisiert und unterstützt werden;
  • die Erfahrungen der erfolgreichen Modellprojekte aus Nordrhein-Westfalen aufzugreifen und in die Fläche zu bringen;
  • besonders kleinere Träger bei der Akquise von Drittmitteln zu beraten und zu unterstützen, wobei auch auf bestehende ESF-Projektagenturen zurückgegriffen werden kann;
  • neue Zugänge und Formate anzuregen und zu etablieren, um mit Grundbildungsangeboten mehr Menschen zu erreichen. Dazu können beispielsweise der Arbeitsplatz, der Freundeskreis, die Familie oder der Sportverein dienen;
  • die Bedarfe an Alphabetisierung und Grundbildung bei der Gruppe der Flüchtlinge zu ermitteln;
  • sich beim Bund für eine gezielte Absprache und Vernetzung seiner Maßnahmen mit den Maßnahmen der Länder und Träger einzusetzen.