Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden über die Kosten für die Flüchtlingsversorgung

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
nach langem Ringen konnten die Länder die Bundesregierung im Oktober endlich zu einer Beteiligung an den Kosten der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen bringen.
Im Verhandlungspaket konnten wir die Zusage einer dauerhaften, strukturellen und dynamischen Kostenbeteiligung erreichen. Der Bund sagte zu, den Ländern ab 2016 für jeden Flüchtling ab Registrierung bis zum Entscheid seines Asylantrages (+ ein Monat bei Ablehnung) 670 Euro pro Monat zu zahlen.

Land bietet an, 2016 rund 1,95 Milliarden Euro für Unterbringung zu zahlen

Die Landesregierung hat im Anschluss an diese Zusage unverzüglich Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden aufgenommen, um in einer möglichst einvernehmlichen Lösung mit den jetzt bereitgestellten Bundesmitteln und den Zuweisungen des Landes die Kommunen zusätzlich finanziell zu entlasten.
NRW ist bereit, im Jahr 2016 den Kommunen pro Flüchtling eine Jahrespauschale von 10.000 Euro zu zahlen – und zwar unabhängig von der Dauer des Verfahrens. Dies ist eine Erhöhung um rund 31 Prozent, da das Land bisher den Kommunen umgerechnet 7.578 Euro pro Kopf zur Verfügung gestellt hat.
Während der Bund davon ausgeht, dass Asylanträge in fünf Monaten bearbeitet sind, und seine Pauschale von 670 Euro/Monat im ersten Abschlag auch nur für diesen Zeitraum zahlt, handelt es sich hingegen bei der nunmehr vom Land angebotenen Regelung für 2016 um eine Jahrespauschale, die nicht an die fiktive Bearbeitungszeit des Asylantrages gebunden ist. Wir würden den Kommunen zudem die Pauschale nicht – wie der Bund – nur für jene Flüchtlinge zahlen, die sich im Verfahren befinden, sondern auch für Flüchtlinge im Leistungsbezug mit einer Duldung. Insgesamt bietet NRW damit an, die Mittel, die den Kommunen über das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) bereitgestellt werden, auf 1,95 Milliarden Euro in 2016 zu erhöhen – gegenüber 91 Millionen Euro in 2014 und rund 810 Millionen Euro in 2015.

Zukünftig sollen Kommunen per Fallpauschale entlastet werden

Nach der Übergangsregelung für 2016 wollen wir die Systematik des FlüAG zukünftig stärker an den realen Zahlen orientieren. Aus diesem Grund ist eine Neufassung der Regelung ab 2017 geplant. Hierbei favorisieren wir eine monatliche Fallpauschale, die sich an aktuellen Zahlen der Asylsuchenden und Geduldeten im tatsächlichen Leistungsbezug orientiert und nicht mit der Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag endet.
Auch wenn die Kommunen die von ihnen aufgewendeten Mittel für die Aufnahme und Versorgung der zugewiesenen Flüchtlinge nach wie vor nicht beziffern können, gehen wir davon aus, dass wir uns mit der Jahrespauschale von 10.000 Euro einer Deckung der aktuellen Kosten der Kommunen annähern. Das Land kommt damit seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen nach und stellt sich in dieser wichtigen Sache an ihre Seite. Denn eine ordentliche Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten ist die Basis einer menschenwürdigen Aufnahme. Eine endgültige Einigung soll bis spätestens zum 30. November erfolgen.

Kommunen erhalten 2016 über das GFG 10,38 Milliarden Euro

Unterdessen hat das Ministerium für Inneres und Kommunales heute bekannt gegeben, dass die Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2016 noch mehr Mittel erhalten werden als zunächst gedacht. Die Zuweisungen werden nach der neuen Modellrechnung rund 10,38 Milliarden Euro betragen. Gegenüber 2015 steigt die Finanzausgleichsmasse im GFG 2016 um 711 Millionen Euro (7,36 Prozent). Im Vergleich zu der am 24. Juli 2015 veröffentlichten „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ bedeutet dies einen Anstieg um rund 398 Millionen Euro.
Mit Grünen Grüßen
Mehrdad Mostofizadeh & Monika Düker