Novelle des Landesjagdgesetzes

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
heute hat der GRÜNE Umweltminister Johannes Remmel den Entwurf der Novelle des Landesjagdgesetzes vorgestellt. Diesem Entwurf ist ein lange andauernder Dialog mit ExpertInnen aus den Bereichen Jagd, Tierschutz und Naturschutz vorausgegangen, der vom Ministerium moderiert wurde. Der weit überwiegende Teil der Themen konnte dabei im Konsens mit Naturschützern und Jägern gelöst werden.

Warum brauchen wir überhaupt eine Jagdgesetznovelle in Nordrhein-Westfalen?

Ein wichtiger Aspekt ist die gesellschaftliche Akzeptanz für die Jagd. Viele Regelungen im bisherigen Landesjagdgesetz entsprechen nicht mehr den heutigen Vorstellungen von Tierschutz, Nutzen der Jagd und ökologischen Erkenntnissen. Nordrhein-Westfalen ist sehr dicht besiedelt und von vielschichtigen Kulturlandschaften durchzogen. Somit haben die Tiere wenig ursprüngliche Entfaltungsmöglichkeiten und es kommt in einigen Gebieten zu starken Schäl- und Verbissschäden im Wald. Darum geht es im neuen Gesetz insbesondere darum, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Tiere und dem Schutz des Waldes herzustellen.
Eine Gesetzesnovelle ist aber auch schon deshalb notwendig, weil im Jahr 2002 der Tierschutz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert worden ist. Damit gilt auch für die jagdliche Praxis eine deutlich veränderte Rechtsgrundlage. Aus tierschutzrechtlicher Sicht stehen dabei unter anderem die Fallenjagd und der Hauskatzenabschuss stark in der Kritik. Die bisherige Praxis, Katzen unter den Generalverdacht des Wilderns zu stellen, ist dabei besonders fragwürdig. Gegen eine zu hohe Dichte an Hauskatzen helfen ohnehin nur Kastrationsmaßnahmen, um die Fortpflanzung der Tiere einzudämmen. Dazu laufen in vielen Kommunen in NRW schon jetzt gute Programme, die auch vom Land unterstützt werden.
Dass im rot-grünen Koalitionsvertrag von 2012 – 2017 die Novellierung des Landesjagdgesetzes überhaupt verankert wurde, ist der Beharrlichkeit der GRÜNEN Fraktion bei den damaligen Verhandlungen zu verdanken. Konkret steht im Vertrag:
„Natur- und tierschutzgerechte Jagd
Bestandteil einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Nutzung des Offenlandes ist auch eine zeitgemäße Form der Jagd. Hier wollen wir einen Paradigmenwechsel hin zur Nachhaltigkeit einleiten und das Jagdrecht an ökologischen Prinzipien und dem Tierschutz ausrichten (Ökologisches Jagdgesetz). Oberstes Ziel der Jagd muss der Schutz des Waldes vor zu hohen Wildbeständen sein. In Schutzgebieten darf nur gejagt werden, wenn der Schutzzweck dies erfordert. […] Das Jagd- und Fischereirecht muss nach ökologischen und Tierschutzkriterien ausgerichtet werden. Praktiken, die mit dem Tierschutz unvereinbar sind, wollen wir künftig untersagen.“

 Nun liegt er vor: der Entwurf zum neuen NRW-Landesjagdgesetz. Darin sind viele Änderungen zu Gunsten des Tierschutzes, aber auch zu Gunsten einer positiven Waldentwicklung enthalten. Hier einige Beispiele in Schlagworten:

Tierschutz

In Zukunft verboten werden sollen:

  • Totschlagfallen
  • Baujagd auf Fuchs und Dachs
  • Jagdhundeausbildung an flugunfähigen Enten
  • Katzenabschuss
  • Jagd auf Rote-Listen-Arten (z.B. die Waldschnepfe, Greifvögel, Luchs etc.)
  • die Lockjagd auf Rabenkrähen

Außerdem:

  • darf das Wild im Umkreis von 300 Meter zu Querungshilfen (Wildunterführungen, Grünbrücken) nicht erlegt werden
  • werden an das Aufstellen von Lebendfallen schärfere Auflagen gebunden
  • soll kein Wild in den Monaten März/April geschossen werden (mit einzelnen Ausnahmen)
  • soll der Katalog der jagdbaren Arten eingeschränkt werden
  • gibt es einen neuen Paragraphen zur „Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes“
  • wird der Abschuss von Hunden sehr stark eingeschränkt
  • werden die Jagdbeiräte um einen Vertreter des Tierschutzes erweitert.
Waldökologie

In Zukunft soll der Wald u.a. geschützt werden durch:

  • dreijährige-Wild-Managementpläne (u.a. Feststellung der Höhe des Wildbestandes, der Verbissschäden und Planung gemeinsamer Hegemaßnahmen)
  • das Verbot, Wildäcker im Wald anzulegen
  • verringerte Zeiten und Mengen an Futter und Kirrungen im Wald
  • das Verbot von bleihaltigen Geschossen bei der Büchsenmunition sowie bleihaltige Flintenlaufgeschosse
  • Erleichterungen für die Drückjagden
  • die Erweiterung der Jagdbeiräte der unteren Jagdbehörden um einen Jäger des Ökologischen Jagdvereins NRW
  • die Erstellung von Gutachten über den Einfluss des Schalenwildes auf die Waldvegetation durch den NRW-Landesbetrieb Wald und Holz
  • die Verankerung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW sowie die Erweiterung des Beirates der Forschungsstelle mit Vertretern der Land- und Forstwirtschaft, des Ökologischen Jagdverbandes sowie der Berufsjägerschaft.

In den ausgewiesenen Naturschutzgebieten muss sich die Jagd strikt nach dem jeweiligen Schutzzweck richten. Das heißt, dass sich die Jagd dort nach den entsprechenden Festsetzungen im Landschaftsplan oder den entsprechenden Verordnungen richten muss.
Bisher ist es nur Einzelpersonen gestattet, für ihre Grundstücke einen Antrag auf Befriedung zu stellen. Es ist unser Anliegen, dass auch Verbände und Kirchengemeinden auf ihren Flächen erwirken können, dass die Jagd ganz unterbleibt (Befriedung).
Diese und viele weitere Details zum Schutz der Tiere und des Waldes sind im Entwurf enthalten, den Ihr hier zur Information erhaltet. Ebenso ist eine Liste vom Ministerium angehängt, in der die am meisten gestellten Fragen bezüglich der Novelle beantwortet werden (FAQs). Auch dort findet Ihr sehr ausführliche Informationen zu den aktuellen Änderungen des Gesetzes.
Der Landesjagdverband ist selbstverständlich ebenfalls schon sehr aktiv. Er hat landesweit zu „Großkonferenzen der Jäger“ aufgerufen. In allen fünf Regierungsbezirken sind bereits mehrere Termine anberaumt. Solltet Ihr Einladungen zu diesen Konferenzen erhalten und selbst nicht teilnehmen können oder wollen, bin ich und sind meine Kollegin Manuela Grochowiak-Schmieding oder mein Kollege Martin-Sebastian Abel gerne bereit, in Vertretung für Euch dort hinzugehen.
Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf sind wir sehr zufrieden. Er verbessert das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Tiere und dem Schutz des Waldes einerseits, andererseits definiert er auch konkreter die Gründe für das Töten von Tieren. Die Kriterien für den Verbleib in der Liste der jagdbaren Arten sind  unter anderem die Verwertbarkeit der Tiere (Fell oder Fleisch), die Vermeidung von Wildschäden und Wildseuchen, den Schutz gefährdeter Arten vor Raubwild sowie die Verhinderung der Ausbreitung von Neozoen (gebietsfremde, unter Umständen invasive Arten) zum Schutz der heimischen Fauna. Die Trophäenjagd lehnen wir ab.
Die weiteren Verfahrensschritte des Gesetzentwurfes sind folgende: Ab morgen beginnt die Verbändeanhörung, die voraussichtlich Mitte Oktober beendet sein wird. Nach dieser Anhörung wird der Entwurf Anfang November erneut in die Ressortabstimmung gehen, so dass wir Anfang Dezember mit einer Befassung im Plenum rechnen können.
Ich hoffe, dass ich euch mit diesen zeitnahen Informationen helfen kann, dem „Getöse“ der Jäger mit guten Argumenten entgegenzutreten. Für weitere Detailfragen könnt Ihr euch sehr gerne an mich und meine KollegInnen wenden.
Mit grünen Grüßen,
Norwich Rüße

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