Börner/Rüße: Tierschutz durch Beteiligung stärken

Verbandsklagerecht

Portrait Norwich Rüße

Frank Börner: „Wir sehen nicht die Gefahr, dass das Verbandsklagerecht zu einer Klageflut führt. Vielmehr haben sich Verbandsklagen ‚als wirksames Mittel zur Stärkung und Formulierung des Gemeinwohlanliegens erwiesen‘, wie es z.B. auch die Evangelische Kirche formuliert. Auch waren die bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten von Tierschutzverbänden aus unserer Sicht nicht ausreichend. Das Verbandsklagerecht ist deshalb ein wichtiges Instrument zur stärkeren Einbindung von gesellschaftlichen, ethischen und rechtssichernden Erkenntnissen. Es trägt darüber hinaus zu einem effektiveren Vollzug der geltenden Tierschutzbestimmungen bei.“
Norwich Rüße: „Das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände ist eine längst überfällige Reaktion auf das gesamtgesellschaftliche Anliegen, Tieren mehr Rechte zuzugestehen, um sie so besser schützen zu können. Zwar steht der Tierschutz seit zwölf Jahren gleichberechtigt neben dem Naturschutz im Grundgesetz. Während dort aber schon längst ein Verbandsklagerecht etabliert ist, galt dies für die Tierrechte bislang nicht. Mit der Einführung der Verbandsklage werden wir diesen Zustand beseitigen und so den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen spürbar stärken.“