Katastrophenschutz in NRW stärken – unser Antrag mit Lehren aus der Corona-Krise

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
wir können uns in NRW glücklich schätzen, einen so guten und leistungsfähigen Katastrophenschutz zu haben. Hierfür sorgen die anerkannten Hilfsorganisationen, die Feuerwehren und das Technische Hilfswerk mit ihren engagierten Mitgliedern in überwiegend ehrenamtlicher Tätigkeit. Aber auch die Beschäftigten in den betreffenden Behörden auf kommunaler wie auf Landesebene leisten einen sehr wichtigen Beitrag.
Dass der Katastrophenschutz gut aufgestellt sein muss, zeigten in der Vergangenheit verschiedene klimabedingte Extremwetterlagen wie Hochwasser, Stürme oder Wald- und Vegetationsbrände. Auch in der aktuellen COVID-19-Lage übernehmen die im Katastrophenschutz tätigen Organisationen wichtige Aufgaben. Allerdings zeigt die aktuelle Situation auch, dass der Katastrophenschutz an verschiedenen Stellen verbessert werden kann. Wir wollen die Corona-Lage nutzen, um den Katastrophenschutz für die Zukunft weiter zu stärken und die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen.
Aus diesem Grund haben wir an diesem Freitag den Antrag „Katastrophenschutz in NRW stärken – Lehren aus der COVID-19-Pandemie ziehen“ in den Landtag eingebracht. Darin fordern wir:

  • Die Landesregierung soll eine Sachverständigen-Kommission „Katastrophenvorsorge NRW“ einrichten, um alle in der Vergangenheit zum Katastrophenschutz veröffentlichten Berichte und Evaluationen dahin zu überprüfen, an welchen Stellen Verbesserungsbedarf in NRW besteht.
  • Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) soll ebenfalls evaluiert werden, um dort Verbesserungsbedarfe zu ermitteln.
  • Wichtig für die Kreise und kreisfreien Städte ist unsere Forderung, im BHKG die Verpflichtung zur Aufstellung von Katastrophenschutzbedarfsplänen zu regeln, wie es sie für das Aufstellen von Brandschutzbedarfsplänen bereits gibt. Die Bedarfspläne können schon heute aufgestellt werden, nur besteht keine Pflicht dazu. Hier könntet Ihr in den Räten die Verwaltung fragen, ob solche Bedarfspläne existieren und wann sie das letzte Mal überarbeitet wurden.
  • Es ist außerdem bereits jetzt klar, dass für das Krisenmanagement der Landesregierung im Fall einer landesweiten Einsatzlage oder Katastrophe genauere Regelungen geschaffen werden müssen.
  • Der Rettungsdienst soll als medizinischer Teil der Gefahrenabwehr gesetzlich anerkannt werden.
  • Beim Innenministerium soll eine zentrale und aktuelle Übersicht über Personal, Schutzausrüstung, Fahrzeuge, Einsatzmaterial in den Kreisen, kreisfreien Städten und beim Land eingerichtet werden.
  • Die Landesregierung soll ein breit angelegtes Aufklärungsprogramm für die Bürgerinnen und Bürger zur Verbesserung ihrer Selbsthilfe zeitnah ausarbeiten und auf den Weg bringen.
  • Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) soll mit einer Zentralstellenkompetenz zur bundesweiten Unterstützung der Länder mit Informationen und Empfehlungen ausgestattet werden. Hierfür soll sich die Landesregierung in die aktuelle Diskussion einbringen und ggf. in den Bundesrat eine Gesetzesinitiative einbringen.

Der Antrag wurde in den Innenausschuss überwiesen. Dort werden wir nach der Sommerpause eine öffentliche Anhörung mit Expertinnen und Experten durchführen.
Bei Rückfragen zu dem Antrag bzw. allgemein zum Thema Katastrophenschutz könnt Ihr Euch gerne an unseren wissenschaftlichen Mitarbeiter Laurens Lange (Tel.: 0211 884 2785, Mail: laurens.lange@landtag.nrw.de) wenden.

Mehr zum Thema

Innenpolitik