Steht und stand der Geschäftsführer der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) für seine verantwortungsvolle Aufgaben im Rheinischen Revier wirklich zur Verfügung…

Kleine Anfrage von Horst Becker

oder nimmt er wesentliche Teile seiner Arbeitszeit für sein kommunalpolitisches Mandat in Köln in Anspruch?
Der Geschäftsführer der ZRR steht angesichts der anspruchsvollen Aufgabe in einer besonderen Verantwortung für den Strukturwandel im Rheinischen Revier. In der Region wird von verschiedenen Akteuren zunehmend in Frage gestellt, ob er dieser Aufgabe vor dem Hintergrund seines kommunalpolitischen Engagements in der Stadt Köln und der damit im Zusammenhang stehenden Abwesenheiten in dem notwendigen Maße gerecht wird.
Ausweislich der Angaben auf seiner Homepage ist er Fraktionsvorsitzender der FDP im Kölner Stadtrat und gehört u.a. folgenden Gremien an:
Hauptausschuss, Liegenschaftsausschuss, Stadtentwicklungsausschuss, Unterausschuss Kulturbauten, Ältestenrat des Rates, Bezirksvertretung Innenstadt (mit beratender Stimme), Stadtwerke-Aufsichtsrat, WSK-Aufsichtsrat, Moderne Stadt-Aufsichtsrat, AVG-Aufsichtsrat (auch Fachausschuss Gewerbeabfall), Sparkasse KölnBonn-Zweckverbandsversammlung und Verwaltungsrat (Stellvertreter), Kuratorium der Kulturstiftung der Kreissparkasse, Beirat AIDS-Hilfe Köln, Stiftung Butzweilerhof-Kuratorium, Gestaltungsbeirat, Beirat Kölner Grün Stiftung, Moschee-Beirat der Ditib.
Seit geraumer Zeit wird innerhalb der ZRR darüber nachgedacht, ob und wann ein zweiter Geschäftsführer eingestellt werden soll oder muss. Gleichzeitig ist der Geschäftsführer dem Vernehmen nach seit geraumer Zeit mit der Vorbereitung des Kommunalwahlkampfes seiner Partei beschäftigt. In diesem Zusammenhang stellt sich u.a. die Frage, ob und inwieweit durch den Geschäftsführer gegenüber der Stadt Köln Verdienstausfall gelten gemacht wurde und in welcher Höhe diesbezügliche Erstattungen geltend gemacht wurden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie viele Stunden konnte der Geschäftsführer der ZRR seine Geschäftsführertätigkeit durch sein kommunalpolitisches Amt und die in diesem Zusammenhang stehenden Gremienverpflichtungen verursacht in den Jahren 2018, 2019 und 2020 nicht ausüben? (Bitte getrennt für die genannten Jahre aufführen!)
2.         In welcher Höhe wurde für diese durch Abwesenheit bedingten Ausfallzeiten Verdienstausfall bei der Stadt Köln geltend gemacht?
3.         Für wie viele Stunden Ausfallzeit floss der ZRR in den Jahren 2018, 2019 und 2020 in welcher Höhe durch Verdienstausfall geltend gemachter Ausgleich zu? (Bitte Stundenzahl und vereinnahmte Summe für die Jahre getrennt angeben.)
4.         Wo wurden diese Abwesenheiten so dokumentiert, dass sie für Aufsichtsgremien nachvollziehbar sind.
5.         Durch wen wurden Ausfallzeiten samt eventueller Zahlungen für durch die Ausfallzeiten bedingten Verdienstausfall kontrolliert?